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»Eiertanz« der
Amtsjuristen

Schulstreit bleibt ohne Ergebnis

Von Bernhard Liedmann
Kreis Paderborn (WV). Der Streit mit den baptistischen Schulverweigerern stieß als »Eiertanz der Verwaltungsjuristen« in der jüngsten Sitzung des Schulausschusses des Kreises auf völliges Unverständis der Ausschussmitglieder. In der Mitteilungsvorlage musste die Verwaltung eingestehen, dass trotz aller Androhungen die Bilanz nach fast einem Jahr »gleich Null« ist.

Das Ergebnis der Verwaltung vor dem Schulausschuss am Dienstag war letztlich niederschmetternd: Trotz Zwangsgeld-Androhung und -Festsetzung gegen die sieben Elternpaare weigern sich weiterhin die Eltern »erfolgreich«, ihre 15 Kinder zur Grundschule zu schicken.
Kopfschütteln und absolutes Unverständnis nicht nur über das Verhalten der Eltern, sondern auch über die offensichtliche Ohnmacht der Behörden herrschte im Ausschuss. Denn auch das offensichtliche »Taktieren« der Eltern mit dem Wunsch, eine eigene Ersatzschule zu gründen, sei wohl eher ein Mittel gewesen, Zeit zu gewinnen. Einige Mitglieder äußerten auch unverholen das Wunschziel, dass diese Familien am besten auswandern sollten, wenn sie diesen Rechtsstaat in dieser Form unterlaufen.
Die Verwaltung musste vor dem Ausschuss die bisherige Erfolglosigkeit aller Maßnahmen seitens des Landes, der Bezirksregierung und des Kreises eingestehen. Nachdem Zwangsgelder angedroht und zunächst auf 500 Euro pro Kind und Elternteil festgesetzt wurden, führte auch auch die zweite Festsetzung von 1000 Euro zu keinem Ergebnis. Gegen die Androhung des zweiten Zwangsgeldes haben alle Elternpaare Widerspruch eingelegt, über den die Bezirksregierung entscheiden wird. Gegen den Entscheid der Bezirksregierung kann wiederum Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.
Doch nicht genug der Hiobsbotschaften der Verwaltung vor dem Ausschuss: Gegen den Vollzug des Zwangsgeld hatten zwei baptistische Elternpaare vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg geklagt. Das Gericht entschied Ende Mai, dass die Schulämter des Kreises für die Durchsetzung der Schulpflicht mittels Zwanggelder eigentlich nicht zuständig seien, sondern die Schulleiter selbst. Jetzt wird im Schulministerium des Landes ein entsprechener Erlass erarbeitet, der allerdings als Entwurf noch rechtlich geprüft wird. Damit ist letztlich das gesamte Verfahren nach knapp einem Jahr ergebnislos im Sande verlaufen.

Artikel vom 09.06.2005