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Prozess gegen
Einkaufsdirektor

Anklage wegen Korruption

Von Stefan Küppers
Enger/Halle (EA). Der ehemalige Einkaufsdirektor des Haller Süßwarenriesen Storck wird sich in wenigen Tagen vor Gericht verantworten müssen. Dieter M.(55) werden Vorteilsnahme und Erpressung sowie Steuerhinterziehung vorgeworfen. Dadurch soll in der Summe ein Schaden von einer Million Euro entstanden sein.

Der von Storck im Juni 2004 fristlos gefeuerte Einkaufsdirektor aus Enger sitzt seit Dezember in Untersuchungshaft. Mittwoch, 15. Juni, 9.30 Uhr beginnt vor der 9. großen Strafkammer des Landgerichtes Bielefeld der Prozess (Fortsetzungen: 17. und 20. Juni). Oberstaatsanwalt Eckhard Baade von der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen hat eine 57-seitige Anklageschrift erarbeitet, in der M. 38 Straftaten zwischen 1999 und 2004 vorgeworfen werden. In 33 Fällen ist Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr in einem besonders schweren Fall angeklagt. Bei 23 dieser 33 Taten soll Erpressung im Spiel gewesen sein. Als Vorteilswert, den sich der Einkaufsdirektor verschafft haben soll, nennt die Anklage 588 000 Euro. Hinzu komme l eine Steuerhinterziehung von 442 000 Euro.
Der Ex-Einkaufsdirektor soll das Geld von Storck-Lieferanten für die Ausweitung von Geschäftsbeziehungen gefordert haben. Von einer Molkerei soll er 400 000 Euro gefordert und bekommen haben. Die Molkerei ist mittlerweile insolvent. Zur Verschleierung der Geldbeschaffung soll M. eigens eine Beratungsfirma gegründet haben. Der Molkereibesitzer soll außerdem auf Druck für mehr als 100 000 Mark aufwändige Arbeiten an M. Privathaus in Enger-Pödinghausen durchgeführt haben.
Weiter soll ein Nusslieferant 50 000 Euro gezahlt haben und dazu gebracht worden sein, von M. ein Jagdhaus in Mecklenburg-Vorpommern zu kaufen, das dieser aber weiterhin benutzen konnte. Schließlich soll ein Kakaolieferant 62 000 Euro gezahlt haben; sie seien als Marktrecherchen kaschiert worden.
Von einem Verpackungslieferanten soll der Einkaufsdirektor 1,5 Prozent des Umsatzes gefordert haben, damit dieser bei einem Vergabeverfahren den Zuschlag bekommen könne. Diese Forderung hätte seinerzeit mehr als 400 000 D-Mark ausgemacht. Der Verpackungslieferant ließ sich jedoch auf das »Geschäft« nicht ein.
Der Angeklagte, der nach einem Haftprüfungstermin im April weiter im Gefängnis blieb, wechselte inzwischen den Anwalt und wird jetzt durch Dr. Holger Rostek (Bielefeld) vertreten.

Artikel vom 09.06.2005