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Mülltonnen statt Bäume


Ein Bauträger darf den Garten von bereits verkauften Eigentumswohnungen nicht komplett anders anlegen, als ursprünglich geplant. Hält er sich nicht daran, dann haben die betroffenen Wohnungskäufer das Recht auf bauliche Veränderung oder auf finanzielle Entschädigung. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Geklagt hatte die Käuferin einer Eigentumswohnung, die nach dem Einzug feststellte, dass neben ihrer Terrasse statt der anfänglich geplanten Bäume und einem Kinderspielplatz ein Abstellplatz für Mülltonnen entstanden war. Sie machte vor Gericht geltend, unter diesen Umständen hätte sie die Wohnung nie gekauft. Sie befürchtete Schmutz, Gerüche und Lärm. Die Richter stellten sich auf ihre Seite: Der Freizeitwert der Terrasse sei durch die Abfalltonnen beeinträchtigt, obendrein sinke auch der Wiederverkaufswert der Wohnung. Der Bauträger müsse die Mülltonnen wieder abzubauen und an anderer Stelle unterbringen (Az.: 9 U 93/00).

Artikel vom 16.07.2005