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Aufgebot Sparkassenbuch
Das in Verlust geratene Sparkassenbuch Nr. 308 766 229, ausgestellt von der StadtSparkassse Bad Oeynhausen, wird hiermit aufgeboten.
Die Inhaberin oder der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, innerhalb von drei Monaten ihre oder seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches anzumelden; andernfalls wird das Sparkassenbuch gem. § 16 Abs. 2 Ziffer 6 der Sparkassenverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen für kraftlos erklärt.
Bad Oeynhausen, 2. Juni 2005
StadtSparkasse Bad Oeynhausen
Vorstand

Artikel vom 07.06.2005