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115 000 Euro
nach Arztfehler

Verpfuschter Unterschenkel kostet Job

Von Karl Pickhardt
Bad Lippspringe (WV). Wenn ein ärztlicher Behandlungsfehler beim Patienten zur Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit führt, kann dies für ein Krankenhaus teuer werden. Das Vincenz-Krankenhaus Paderborn zahlt einem 47-jährigen Arbeiter aus Bad Lippspringe 115 000 Euro Schadenersatz. Der Mann leidet unter einer dauerhaften Fehlstellung seines Unterschenkels.

Für Anton C. (Name geändert) aus Bad Lippspringe ist eine Welt zusammengebrochen. Der qualifizierte Fuger hat seit seinem 15. Lebensjahr stets gearbeitet und war nie arbeitslos oder berufsunfähig. Das alles ändert sich schlagartig an einem Juni-Tag 1998. Der damals 40-Jährige bricht sich bei einem Arbeitsunfall seinen rechten Unterschenkel. Der Bruch wird im Krankenhaus mit einem Nagel versorgt.
In der Folgezeit entwickelt sich jedoch eine Fehlstellung des Unterschenkels. Allerdings werden keine weiteren Untersuchungen durchgeführt, obwohl der Bad Lippspringer beim Laufen und Gehen massive Probleme hat. Die Fehlstellung wurde somit viel zu spät erkannt. Der Unterschenkel war für immer geschädigt. Eine Korrektur ist nach medizinischem Kenntnisstand nicht mehr möglich. Bittere Konsequenz: arbeitslos und berufsunfähig.
Der tief enttäuschte Mann ließ mit Hilfe seines Bad Lippspringer Rechtsanwaltes Olaf Schmitz eine medizinische Begutachtung durchführen. Gutachter bestätigten, dass ein Behandlungsfehler vorliege.
Die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses wollte ein Schmerzensgeld von 25 000 Euro bezahlen. Die Versicherung erkannte jedoch keinen Verdienstausfall an. Sie verlangte von dem Bad Lippspringer Arbeiter den Nachweis, dass er ohne den Behandlungsfehler heute Arbeit erhalten hätte.
Sein damaliger Chef konnte ihm eine solche Bescheinigung allerdings nicht ausstellen, weil er inzwischen einen Insolvenzantrag stellen musste.
Rechtsanwalt Schmitz reichte Klage beim Landgericht Paderborn ein. »Wir wiesen insbesondere daraufhin, dass Herr C. in seinem ganzen Leben bislang nie arbeitslos war«, erklärte der Badestädter Rechtsanwalt. Sein Mandat habe auf Grund seiner Qualifikation immer einen Arbeitsplatz gefunden.
Das Landgericht teilte offenbar die Rechtsauffassung des Bad Lippspringers. So erklärte sich das Krankenhaus bereit, einen Gesamtschadenersatz in Höhe von 115 000 Euro zu bezahlen.
(AZ: LG PB 40503/04)

Artikel vom 04.06.2005