04.06.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Betreuung in
allen Städten

Vertrag für Arbeitsgemeinschaft

Kreis Höxter (WB/fsp). Nach intensiven, komplexen Verhandlungen sowie zahlreichen Arbeitskreisen und Dienstbesprechungen mit Vertretern der zehn Städte im Kreis unterzeichneten Landrat Hubertus Backhaus für den Kreis Höxter und die Vorsitzende der Geschäftsführung, Karin Herta Trübner, für die Agentur für Arbeit Paderborn den »Vertrag zur Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gem. § 44 b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)«.

Die Arbeitsgemeinschaft trägt den Namen »Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender im Kreis Höxter« und hat ihren Sitz in Höxter. Sie wird vom 1. Juli an in der vertraglich vereinbarten Form arbeiten.
»Aber bereits seit Januar dieses Jahres gibt es eine enge Zusammenarbeit und gegenseitige personelle Unterstützung zwischen dem Kreis Höxter, der Agentur für Arbeit und den zehn Städten im Kreis aufgrund einer im Dezember 2004 unterzeichneten Kooperationsvereinbarung«, waren sich Hubertus Backhaus und Karin Herta Trübner einig.
Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist es, die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, in der Regel Langzeitarbeitslose, bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu unterstützen und ihren Lebensunterhalt sowie den der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu sichern. Das bedeutet, dass durch die Arbeitsgemeinschaft die Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, die in den zehn Städten des Kreises leben, betreut werden.
»Wer nun aber glaubt, die Arbeitsgemeinschaft könnte mehr bewegen als das Arbeitsamt, der träumt«, erteilte der Landrat vorschnellen Hoffnungen eine Absage. Auch kritisierte er, dass die »1,5 Euro-Jobber« aus der Arbeitslosenstatistik herausfielen. Zwar beschäftige auch der Kreis Menschen auf dieser Basis, der Landrat versprach aber, dieses arbeitsmarktpolitische Instrument nicht zu missbrauchen. Auf 1,5 Euro-Basis Beschäftigte erledigten ausschließlich Arbeiten, die sonst nicht ausgeführt werden könnten. Der freien Wirtschaft entstehe so kein Schaden.
Die Vorsitzende der Geschäftsführung der Arbeitsagentur vertritt die Ansicht, dass durch eine »intensivere Betreuung Probleme nun besser in den Griff zu bekommen sind.« Dazu trage auch bei, dass die Betroffenen nun mit der Kompetenz von Mitarbeitern aus drei verschiedenen Körperschaften betreut würden.
Durch die Arbeitsgemeinschaft werden nach der aktuellen Bundesstatistik derzeit rund 6 300 Empfänger von Arbeitslosengeld II und 2 200 Empfänger von Sozialgeld, die in 4.600 Bedarfsgemeinschaften (Familien oder Einzelpersonen) leben, betreut. Im Januar 2005 waren es noch rund 3 900 Bedarfsgemeinschaften.
In der Arbeitsgemeinschaft werden insgesamt 80 Mitarbeiter (Voll- und Teilzeit) der Agentur für Arbeit, der zehn Städte sowie des Kreises tätig sein. Der Vertrag sieht die Einrichtung von Außenstellen der Arbeitsgemeinschaft in allen zehn Städten des Kreises vor, um so den Betroffenen ortsnah Anlaufstellen für die Leistungsgewährung zu bieten.

Artikel vom 04.06.2005