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Bußgeld


Gaffer, Schaulustige oder Katastrophentouristen haben eines gemeinsam: sie behindern die Rettungskräfte und damit oft eine schnelle und effektive Hilfeleistung. Nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) besteht allerdings die Möglichkeit, das so genannten Katastrophenschutzgesetz anzuwenden, um Schaulustige durch Androhung drastischer Maßnahmen vom Unfallort fernzuhalten. Das Gesetz gibt Katastrophenschutzbehörden, Einsatzleitern, in Eilfällen sogar allen anderen Einsatzkräften die Möglichkeit, Personen, die Rettungsarbeiten behindern, von der Unfallstelle zu verweisen. Wer dieser Aufforderung nicht Folge leistet und die Einsatzkräfte weiter behindert, kann mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro belegt werden.

Artikel vom 09.07.2005