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Beschwerde in Karlsruhe

Heimische Windkraft-Kritiker wehren sich


Rahden/Stemwede/Enger (WB/weh). Eine Abordnung von Initiativen, Vereinen und Verbänden aus ganz Deutschland hat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen das »Erneuerbare-Energien-Gesetz« (EEG) eingelegt. Sie folgte einem Aufruf des Verbandes für Gesundheits- und Landschaftsschutz Enger, in dem sich auch Rahdener und Stemweder Windkraft-Kritiker engagieren. »Personen, die als Stomverbraucher wegen der im EEG festgesetzten, weit über dem Marktniveau liegenden Einspeisevergütung überhöhte Strompreise hinzunehmen haben, sind hier Beschwerdeführer«, teilt der Verband mit und betont: »Sie bekämpfen diese politische Ideologie vielfach bereits seit Jahren«.
Mit dem EEG greift der Gesetzgeber nach Meinung der Engeraner Organisation in das Recht auf freie wirtschaftliche Betätigung dieser betroffenen Stromverbraucher ein. Dies werde durch Artikel 2, Abs. 1, Grundgesetz, als Bestandteil des Grundrechts der freien Entfaltung der Persönlichkeit ausdrücklich geschützt. Ein solcher mittelbarer Eingriff in das Grundrecht sei nach Meinung der Initiatoren »nur gerechtfertigt, wenn mit dem EEG ein höherrangiges Ziel verfolgt würde, hinter dem nach Abwägung das Interesse des Einzelnen zurückzustehen hätte.« Von allen Zielen aber, die genannt würden, könne nicht ein einziges erreicht werden. Alle Betreiber von so genannten erneuerbaren Energien könnten ihre Betriebe nur durch erhöhte Strompreise unterhalten. Die entstehenden volkswirtschaftlichen Kosten würden durch die erneuerbaren Energien auf keinen Fall gesenkt, das Gegenteil sei der Fall, heißt es in der Pressemitteilung. »Bei den Wind-Industrieanlagen kann man das am besten erkennen: Sie liefern von den 8760 Stunden des Jahres nur rund 1500 Stunden Strom.«

Artikel vom 02.06.2005