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Zwangsversteigerung
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am
Mittwoch, dem 22. Juni 2005, um 10.00 Uhr
im Amtsgericht Lübbecke, Kaiserstr. 18, Erdgeschoss, Saal 2,
die im Grundbuch von Holzhausen Blatt 879 eingetragenen Grundstücke
Grundbuchbezeichnung:
lfd. Nr. 1: Gemarkung Holzhausen Flur 10 Flurstück 758, Gebäude- und
Freifläche, Lerchenweg, Größe: 730 qm,
lfd. Nr. 2: Gemarkung Holzhausen Flur 10 Flurstück 759, Gebäude- und
Freifläche, Lerchenweg, Größe: 130 qm,
versteigert werden.
Laut Gutachten ist das Grundstück lfd. Nr. 1 mit einem 11Ú2geschossigen, teilunterkellerten Zweifamilienwohnhaus (Haus Nr. 17 mit rd. 165 qm Wohnfläche, Haus Nr. 19 mit rd. 158 qm), zwei Garagen und zwei Carports bebaut, Ursprungsjahr ca. 1995/96, Grundstück lfd. Nr. 2 ist nicht bebaut.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 7. 6. 2002 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG wie folgt festgesetzt:
337 100,00 EUR für das Flurstück 758,
 11 500,00 EUR für das Flurstück 759,

348 600,00 EUR für den Fall des Gesamtausgebots
Im Termin am 1. 2. 2004 ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte 7Ú10 des Grundstückswertes nicht erreicht hat.
Lübbecke, 10. 12. 2004
7 K 15/02
Amtsgericht

Artikel vom 04.06.2005