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Wenn nur das Chaos bleibt

Haus-und-Grund-Vereine warnen vor so genannten Mietnomaden

Von Astrid Pinske (Text)
und Mario Berger (Foto)
Löhne (LZ). Sie treten seriös auf, oft fließt während der ersten Monate auch mehr oder weniger regelmäßig die Miete. Doch dann bleiben die Zahlungen aus. Dann verlassen sie die angemietete Wohnung bei Nacht und Nebel - und hinterlassen den Wohnraum in einem desolaten Zustand. Die Zahl der so genannten Mietnomaden ist in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen. Die Vereine Haus und Grund Löhne und Haus und Grund Mennighüffen geben Vermietern Tipps, wie sie sich vor unseriösen Mietern schützen können.

»Natürlich kann so etwas auch aus reiner Not passieren«, erklärt der zweite Vorsitzende von Haus und Grund Löhne, Martin Lindemann. »Aber in den meisten Fällen ist es eine erprobte Masche«, weiß der Rechtsanwalt aus langjähriger Erfahrung. »Und vielen Menschen ist nicht bewusst, dass es sich dabei um Betrug handelt.«
Fast 700 Mitglieder sind in dem Löhner Verein organisiert. Und auch die 269 Mitglieder von Haus und Grund Mennighüffen können vermehrt über zerstörerische Mieter berichten: »Es zieht sich durch alle Bevölkerungsschichten«, sagt der Geschäftsführer, Rechtsanwalt Stefan Schlüter. Vermietern raten die beiden Juristen daher, sich beim Vorstellungsgespräch keine falsche Zurückhaltung aufzuerlegen. »Die Vermieter sagen oft: ÝIch kann ja nicht in jedem Mieter einen potentiellen Betrüger sehenÜ«, erzählt Lindemann. Dabei fänden manche Neu-Mieter oft schon plausible Begründungen, warum sie keine Kaution bezahlen könnten. Und nach wenigen Monaten blieben dann auch die Mietzahlungen aus. »Dann kann sich ein Vermieter glücklich schätzen, wenn der Mieter auch wirklich auszieht.«
Denn einem rechtschutzversicherten Mieter mit einem geschickten Anwalt könne es durchaus gelingen, ein dreiviertel Jahr ohne jegliche Zahlung in der Wohnung zu bleiben. Im Zuge einer Räumungsklage muss der Vermieter Kosten für das Gericht, den Gerichtsvollzieher, die Räumungsspedition und die mögliche Einlagerung der Möbel sowie den Rechtsanwalt in Höhe von einigen tausend Euro einkalkulieren. Gäbe der Schuldner dann noch die eidesstattliche Versicherung (Privat-Insolvenz) vor dem Amtsgericht ab, könne der Vermieter sich freuen, nach sechs bis sieben Jahren über den Insolvenzverwalter zumindest einen Bruchteil seiner Außenstände zu erhalten, wissen die Juristen.
Wie aber kann ein Vermieter sich schützen? »Positive Zeichen sind ein langjähriger fester Arbeitsplatz und problemlose vorangegangene Mietverhältnisse«, erklärt Schlüter. »Wenn jemand seine Verhältnisse bereitwillig offen legt, signalisiert das bereits Seriosität.« »Jeder Vermieter sollte sich eine Arbeitsbestätigung vorlegen lassen«, ergänzt Lindemann. Mit einer schriftlichen Ermächtigung des Mieters kann beim Arbeitgeber nachgefragt werden, ob und seit wann er bei der angegebenen Firma beschäftigt ist, ob es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt und wie hoch das monatliche Einkommen ist. Dies sei oftmals sicherer als eine reine Bankauskunft. Auch für die Einsicht in die Schuldnerlisten der Amtsgerichte oder bei der Schufa bedarf es einer schriftlichen Zustimmung.
Für den Fall, dass der Mieter Sozialhilfe bezieht, sollte sich der Vermieter zudem vorher bei der Stadt erkundigen, ob die Größe der Wohnung zulässig ist (hier wird von bis zu 45 Quadratmetern für eine Einzelperson ausgegangen) oder ob die Verwaltung eine städtische Unterkunft favorisiert, gibt Schlüter zu bedenken.
l Weitere Auskünfte erteilen:
Haus und Grund Mennighüffen, Geschäftsführer Stefan Schlüter, & 0 57 32 / 97 33 22.
Haus und Grund Löhne, Günter Cardinal, & 0 57 32 / 28 30 oder Geschäftsstelle, Uhlandstraße, Bad Oeynhausen (Mo-Fr 8.30 bis 13 Uhr, Mo, Di, Do auch 14.30 bis 18 Uhr, Mi auch 14.30 bis 17 Uhr): & 0 57 31 /68 18 77.

Artikel vom 01.06.2005