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Die Friedhofsordnung v. 3. 9. 1979 wird in § 36.2 wie folgt geändert: »Öffentliche Bekanntmachungen oder Aufforderungen erfolgen im vollen Wortlaut durch Aushang an der Bekanntmachungstafel der Friedhofsträgerin vor dem Gemeindebüro und Auslage im Gemeindebüro der ev.-luth. Kirchengemeinde Kirchlengern, Auf der Wehme 8, für die Dauer von einer Woche. Am ersten Tag des Aushangs/der Auslage wird in den örtlichen Tageszeitungen Neue Westfälische und Bünder Zeitung oder im Internet auf den Aushang/die Auslage hingewiesen. Mit diesem Hinweis beginnt die Bekanntmachungsfrist von einer Woche. Mit Ablauf der Bekanntmachungsfrist ist die Veröffentlichung vollzogen.«
Kirchlengern, den 20. 4. 2005
Die Friedhofsträgerin
Das Presbyterium der ev.-luth. Kirchengemeinde Kirchlengern

Artikel vom 01.06.2005