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Vater darf sich Kindern nicht mehr nähern

Sohn und Tochter mit Messer verletzt

Von Christian Althoff
Rheda-Wiedenbrück (WB). Der Vater, der am Sonntag in Rheda-Wiedenbrück seine Tochter (4), seinen Sohn (7) und sich selbst in Tötungsabsicht mit einer Messer verletzt hatte, ist wieder frei. Er darf allerdings keinen Kontakt mit den Kindern oder seiner Frau aufnehmen.

Auslöser der Tat sollen nicht nur, wie bereits berichtet, die Schulden von angeblich 35 000 Euro gewesen sein, die den selbständigen Fußboden- und Parkettverleger Daniel B. (36) quälten. In seiner Vernehmung sagte der Handwerker gestern, er habe am Samstag zufällig gehört, dass seine Frau zu einer Verwandten gesagt habe, sie fühle sich von ihrem Mann schlecht behandelt und wolle ihn verlassen. Daniel B. sprach seine Frau jedoch nicht darauf an, sondern beschloss, am nächsten Tag zusammen mit den Kindern aus dem Leben zu scheiden.
Nachdem die nichts ahnende Ehefrau am Sonntagmorgen die Doppelhaushälfte verlassen hatte, um in einem Café zu arbeiten, war Daniel B. mit den beiden Kindern Leon und Liz in seinen Betrieb gefahren. »Mama will uns verlassen!«, eröffnete er dort den beiden Kleinen. Nach eigener Aussage hat der Handwerker seinen Sohn und seine Tochter dann gefragt, ob sie bei ihm bleiben und mit ihm für immer »zu Oma gehen« wollten - der Mutter von Daniel B., die vor etwa einem Jahr gestorben war. Die Kinder hätten eingewilligt, und er habe ihnen mit einem Teppichmesser in den Hals geschnitten - erst Leon, dann Liz. Er habe sich dann selbst mit dem Messer verletzt, und man habe sich zu dritt weinend zusammengekauert, sagte der 36-Jährige aus. Er habe aber bald gemerkt, dass der Tod nicht eintrete, und sei plötzlich froh gewesen, dass die Kinder noch lebten: »Da habe ich das Messer weggeworfen.«
Leon war schließlich blutend auf die Straße gelaufen, wo zwei Spaziergänger sich um ihn kümmerten und einen Notarzt alarmierten. Als Polizisten am Tatort eintrafen, war Daniel B. mit seiner Tochter auf den Armen aus der Firmenhalle gekommen und hatte sich festnehmen lassen. Inzwischen steht fest, dass die Schnittwunden der Kinder mit 20 Zentimetern zwar sehr lang, aber nicht tief sind. Liz wird weiter im Krankenhaus Lippstadt behandelt, ihr Bruder in Rheda.
Ihr Vater hatte sich dagegen gestern bereits soweit von seiner Schnittverletzung erholt, dass er beim Haftrichter mehrere Stunden vernommen werden konnte. Staatsanwalt Dieter Heidbrede erwirkte schließlich einen Haftbefehl wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Da nach Ansicht des Gerichtes keine Fluchtgefahr besteht, setzte es den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug. Im Falle einer Verurteilung droht Daniel B. eine mehrjährige Haftstrafe.
Menschen, die die Familie B. kennen, sind fassungslos. Ein Bekannter: »Wir kannten Daniel als einen Vater, der alles für seine Kinder tat und sie abgöttisch geliebt hat. Als Leon vor einigen Jahren an Leukämie erkrankt war und es sehr schlecht um ihn stand, versuchte Daniel, für ihn eine Lkw-Tour durch die Sahara zu organisieren. Das war Leons größter Wunsch, und den wollte er ihm noch erfüllen.«

Artikel vom 31.05.2005