Gütersloh (WB). Miele hat einen Rechtsstreit um eine Trommelwaschmaschine gewonnen. Die Patentfähigkeit der in der Patentschrift EP 0 935 687 B1 für Miele geschützten Erfindung, gegen die andere Hersteller Einspruch erhoben hatten, ist von der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts in letzter Instanz bestätigt worden. Danach darf kein anderer Hersteller bis 2017 eine Waschmaschine mit der Miele-Schontrommel bauen.