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Diakonie hilft Flüchtlingen

Informationsabend über das Zuwanderungsgesetz

Lübbecke (WB). Mehr als 40 Zuhörer zeigten Interesse an der Einladung von drei kirchlichen Flüchtlingsberatungsstellen zu einer Informationsveranstaltung zum Zuwanderungsgesetz, die im Martinihaus in Minden angeboten wurde.

Eingeladen hatten die Flüchtlingsberatungsstellen des Kirchenkreises Minden, des Caritasverbandes in Minden und des Diakonischen Werkes in Lübbecke. Letzteres wird zur Zeit durch den Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert, um u.a. zu einer Verbesserung der Infrastruktur für Flüchtlinge beizutragen. Als Fachvertreter informierten Günter Weßel und Klaus Walliczek, Rechtsanwälte aus Minden, zu den Auswirkungen des Zuwanderungsgesetzes.
Die Veranstaltung richtete sich insbesondere an Flüchtlinge mit dem Aufenthaltsstatus der Duldung. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der drei Flüchtlingsberatungsstellen Cornelia Schiepeck, Cordula Prinz (beide Minden) und Karl-Heinz Holt (Lübbecke) hatten sich mit der Veranstaltung zum Ziel gesetzt, die vielen Fragen und Unsicherheiten von ausländischen Flüchtlingen aufzugreifen, die mit dem Zuwanderungsgesetz entstanden sind.
»In der Praxis wird die Idee des Gesetzes ausgehebelt und Hoffnungen, die vor allem langjährig in Deutschland geduldete Flüchtlinge gehabt haben, bleiben unerfüllt«, so Karl-Heinz Holt aus Lübbecke. Auch Cornelia Schiepeck und Cordula Prinz der Mindener Flüchtlingsberatungsstellen stimmten dem zu und ergänzten: »So genannte Kettenduldungen, d.h. über Jahre fortwährende Aufenthaltsverlängerungen, gibt es weiterhin, obwohl dies durch Bestimmungen des Zuwanderungsgesetzes beendet werden sollte.«
Die Rechtsanwälte Klaus Walliczek und Günter Weßel beantworteten die vielen Fragen der anwesenden Flüchtlinge aus Tschetschenien, Afghanistan, Kosovo, dem Irak und der Türkei u.a. zum Thema Arbeitserlaubnis für Ausländer. Wegen des großen Interesses soll eine zweite Veranstaltung mit einem anderen ausländerrechtlichen Schwerpunkt folgen.

Artikel vom 26.05.2005