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Für alle ein
einheitlicher
Zuschuss

Kindergarten-Förderung

Schloß Holte-Stukenbrock (kl). Die Stadt und der Gemeindeverband Minden-Ravensberg-Lippe haben sich geeinigt: Künftig wird Schloß Holte-Stukenbrock sich am Trägeranteil aller katholischen Kindergärten mit 75 Prozent beteiligen. Das gab die Stadtverwaltung in der Sitzung des Familien-, Schul-, Sport- und Sozialausschusses bekannt. Die Regelung ist das Ergebnis einer Verhandlung mit dem Gemeindeverband, dem danach auch das erzbischöfliche Generalvikariat in Paderborn zugestimmt hat.

Beigeordneter Bernd Gebauer teilte außerdem mit, dass die Stadt dieses Finanzierungsmodell auch der evangelischen Kirchengemeinde vor Ort für die Kindergärten in ihrer Trägerschaft anbieten will - im Sinne der Gleichbehandlung.
Hintergrund der Vereinbarung ist die Ankündigung des Erzbistums, aufgrund zurückgehender Kirchensteuereinnahmen die Finanzierung der Kindergärten zurückzufahren. Ursprüngliche Absicht war es, den Trägeranteil für alle Kindergärten zu streichen, bei denen der Anteil der Kinder katholischen Glaubens unter 75 Prozent (Diaspora: 50 Prozent) liegt. In Schloß Holte Stukenbrock würde das ausnahmslos auf alle katholischen Kindergärten zutreffen.
Allerdings beteiligt die Stadt sich auch jetzt schon am Trägeranteil der katholischen Kindergärten - in unterschiedlicher Höhe. Je nach dem Zeitpunkt, zu dem der Vertrag mit den Kindergärten abgeschlossen wurde, sind es 50, 75 oder gar 100 Prozent, die die Stadt dazu zahlt. Die nun gefundene Vereinbarung ist so gesehen auch eine saubere Lösung, da sie eine Gleichbehandlung bewirkt. Unterm Strich erhöht sich dadurch der städtische Zuschuss, und zwar um rund 80000 Euro. Wenn die Regelung auch für die Kindergärten in evangelischer Trägerschaft vereinbart wird, wäre das eine weitere Belastung des städtischen Haushalts um 25000 Euro.
Der Gemeindeverband Minden-Ravensberg Lippe ist ein Dienstleister für die katholischen Kirchengemeinden, der Arbeiten wie Lohnbuchhaltung und ähnliches übernimmt. Neben Vertretern dieser Institution haben die Pfarrer Bernhard Hamich und Wolfgang Braun an den Verhandlungen teilgenommen. »Wir haben gemeinsam nach einem gangbaren Weg gesucht und uns schrittweise angenähert«, sagt Bernd Gebauer. Er sei froh, dass es zu diesem Ergebnis gekommen sei.
Die Regelung soll auch für die beiden »Kleinen altersgemischten Gruppen« gelten, die zum 1. August eingerichtet werden sollen und zwar für je 15 Kinder (sieben Kinder unter drei Jahren sowie acht Kinder von drei bis sechs Jahren) in den Kindergärten Edith Stein und Abt Kruse. Wie bereits mehrfach berichtet, wird dafür die eine provisorische Gruppe im Kindergarten »Der Spatz« zum 1. August geschlossen.

Artikel vom 26.05.2005