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174 Betreuer für
20 000 Menschen

ARGE-Vertrag jetzt unterzeichnet

Kreis Paderborn (WV). Der Kreis Paderborn und die Agentur für Arbeit unterzeichneten jetzt den Vertrag für die »Arbeitsgemeinschaft für Arbeit« (ARGE). Betroffen sind knapp 20 000 Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe.
Vertragsunterzeichner waren die Vorsitzende der Geschäftsführung Karin Herta Trübner und Landrat Manfred Müller für den Kreis Paderborn. Die Arbeitsgemeinschaft trägt den Namen »Arbeitsgemeinschaft für Arbeit im Kreis Paderborn« und hat ihren Sitz in Paderborn. Sie wird vom 1. Juli an in der vertraglich vereinbarten Form arbeiten.
Ziel der ARGE Paderborn ist es, die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, in der Regel Langzeitarbeitslose, bei der Jobsuche zu unterstützen und ihren Lebensunterhalt (Arbeitslosengeld II und Kosten der Unterkunft) sowie den der mit ihnen in einer »Bedarfsgemeinschaft« lebenden Personen zu sichern.
In der ARGE Paderborn werden rund 15 000 Empfänger von Arbeitslosengeld II und 4 700 Empfänger von Sozialgeld, die in den zehn Städten und Gemeinden des Kreises in knapp 11 000 Bedarfsgemeinschaften leben, betreut werden. Verzahnungen in der Aufgabenerledigung gibt es bereits seit Anfang des Jahres.
In der ARGE Paderborn werden insgesamt 174 Mitarbeiter (Voll- und Teilzeit) der Agentur für Arbeit, der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie des Kreises tätig sein. In den Bereich der Leistungsgewährung, hier insbesondere für die Bewilligung und Auszahlung des Arbeitslosengeldes II und der Kosten der Unterkunft, werden 97 Stellen und in den Bereich Markt und Integration werden 68 Stellen eingebracht, darunter 20 Fallmanager und 23 Vermittler.
Gerade aus der »verbesserten personellen Betreuung der Kunden« so die Vertragspartner, verspreche man sich spürbare Entlastungseffekte für den Arbeitsmarkt und eine zügige Integration für eine große Zahl von Arbeitslosen. Die Betreuungs-schlüssel von 1:75 bei Jugendlichen unter 25 Jahren, von 1:150 bei Personen über 25 Jahren und von 1:140 bei den Leistungsempfängern werden ab dem 1. Juli realisiert sein.
Der Vertrag sieht die Einrichtung von Außenstellen der Arbeitsgemeinschaft in allen Städten und Gemeinden des Kreises vor, um so den Betroffenen ortsnah Anlaufstellen für die Leistungsgewährung und das Fallmanagement (besondere Beratungs- und Betreuungsleistungen) zu bieten.

Artikel vom 26.05.2005