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Stadt klagt gegen Bezirksregierung

Streit um Verwaltungskosten für pensionierte ESG-Lehrer


Von Stephan Rechlin
Gütersloh (WB). Unter Behörden sind 40 000 Euro eigentlich keine Summe, wegen der man vor Gericht zieht. Dennoch klagt die Stadt Gütersloh gegen die Bezirksregierung. Denn hinter der Summe verbirgt sich eine weitaus höhere Last, die den Kämmerer in noch größere Not zu stürzen droht.
40 000 Euro - soviel berechnet die Westfälische Versorgungskasse in jedem Jahr dafür, dass sie den pensionierten Lehrern des Evangelisch-Stiftischen Gymnasiums (ESG) die Pension verwaltet und auszahlt. Diese Kosten hat bisher das Land übernommen, das nach einer Vereinbarung für sämtliche Personalkosten am ESG aufkommt. Doch der Landesrechnungshof stellte bei einer Prüfung fest, dass solche Verwaltungskosten möglicherweise gar keine Personalkosten im engeren Sinne sind. Also leitete das Land die Rechnungen der Versorgungskasse fortan an die Stadt weiter, die für Verwaltungs- und Sachkosten am ESG aufzukommen hat. Darüber hinaus fordert es noch das Geld für bereits bezahlte Rechnungen bis zum Jahre 1995 zurück - alles in allem 320 000 Euro. Hinzu kommen die Kosten, die seit dem Schriftwechsel vor zwei Jahren entstanden sind. Inzwischen liegt die Streitsumme jedenfalls bei mindestens 440 000 Euro.
Die Stadt wehrte sich zunächst mit einem förmlichen Widerspruch bei der Bezirksregierung. Nach Ansicht der Stadt zählen auch die Kosten, die durch die Verwaltung von Pensionen entstehen, zu den Personalkosten. Die Bezirksregierung ließ sich zweieinhalb Jahre Zeit mit der Prüfung dieser Frage. »Das ist ein sehr grundsätzliches Problem«, ließ sie zwischendurch auf Anfrage mitteilen. Nun hat die Bezirksregierung entschieden - und den Widerspruch der Stadt zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung klagt die Stadt. Prompt ist eine dritte Behörde mit im Boot: das Verwaltungsgericht Minden. Einen Verhandlungstermin gibt es dort noch nicht.

Artikel vom 25.05.2005