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Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 17 (1) der Hauptsatzung der Gemeinde Kirchlengern wird hiermit bekannt gegeben, dass der Beschluss des Rates vom 17. 3. 2005 zur auslaufenden Auflösung der Grundschule Quernheim im Wege der Allgemeinverfügung veröffentlicht wird.
Die Allgemeinverfügung hängt im Bekanntmachungskasten der Gemeinde Kirchlengern, Rathausplatz 1, Kirchlengern, für die Dauer einer Woche öffentlich aus. Nachrichtlich wird diese Bekanntmachung auf der Internetseite der Gemeinde Kirchlengern (www.kirchlengern.de) veröffentlicht. Auf Wunsch wird eine Ausfertigung der Bekanntmachung übersandt. Bestellungen werden unter der Telefon-Nr. 0 52 23 / 7 57 31 25 entgegengenommen.
Kirchlengern, den 24. 5. 2005
Gemeinde Kirchlengern
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Weisheit

Artikel vom 26.05.2005