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Beschwerde
gegen EEG

VGL federführend


Enger (EA). Windkraftgegner haben unter Federführung des »Verbandes für Gesundheits- und Landschaftsschutz Enger« und dem überregionalen Zusammenschluss von Windkraftgegnern Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die Beschwerde richtet sich gegen das »Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich« (EEG) vom 21. Juli 2004.
Die Beschwerdeführer haben als Stromverbraucher wegen der im EEG festgesetzten »weit über Marktniveau liegenden Einspeisevergütungen« nach eigenen Angaben überhöhte Strompreise hinzunehmen. »Bezahlt wird der Windstrom zum 3,5-fachen, Biostrom zum sechsfachen- und Solarstrom zum 22-fachen des Marktpreises«, heißt es in einer Pressemitteilung. Und weiter: »Wenn es die Politik denn will, sollten die erneuerbaren Energien aus Steuermitteln subventioniert werden.«
Mit dem EEG greife der Gesetzgeber jedoch in Bürgerrechte ein, die durch das Grundgesetz geschützt seien. Der Vorwurf: Alle Betreiber von erneuerbaren Energien könnten ihre Betriebe nur durch überhöhte Strompreise unterhalten. Aufgrund der Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien habe bisher kein einziges Kraftwerk abgeschaltet werden können.

Artikel vom 25.05.2005