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Kurierfahrer
wehren sich
gegen Vorwürfe

»Fastway lehnte Gespräche ab«

Von Bernd Steinbacher
Schloß Holte-Stukenbrock (WB). »Das Geschäftsgebaren von Fastway Couriers Ostwestfalen war, freundlich ausgedrückt, fragwürdig«, sagte am Freitag der Bielefelder Rechtsanwalt Ottmar Brand, der die drei Kurierfahrer vertritt, die aus ihrem Franchise-Vertrag aussteigen wollen. Sie hatten eine Frist gesetzt und kurz darauf ihre Arbeit eingestellt.

Wie das WESTFALEN-BLATT in der Ausgabe vom 19. Mai berichtete, hatte Fastway Curiers Ostwestfalen Insolvenz angemeldet und die Probleme mit den Fahrern als Grund dafür angegeben. Das wollen die Anwälte Ottmar Brand und Ulrich Schmücker sowie die betroffenen Fahrer so nicht stehen lassen. »Eine Widerrufsbelehrung in einem Franchisevertrag muss einen gewissen Inhalt haben«, so Schmücker. Der Gesetzestext, der im Vertrag stehe, habe nur bis 31. Juli 2002 gegolten, sei also bei Vertragsabschluss veraltet gewesen. Außerdem sei ein Beginn der Widerrufsfrist nicht genannt, da diese erst nach der Belehrung über den Widerruf beginne.
Unter anderem wegen dieser Fehler wollen die beiden Anwälte den Ausstieg ihrer Mandanten aus den Franchise-Verträgen und eine Rückabwicklung erreichen. Durch die Insolvenz der Firma sei das Zurückbekommen der Franchisegebühr der Fahrer aber eher unwahrscheinlich.
Die Motivation der Fahrer aufzugeben, ist ihren Angaben zufolge die Angst vor der eigenen Insolvenz. »Die Prognosen der aufgestellten Geschäftspläne von Fastway Couriers Ostwestfalen seien nicht eingetreten.« Auch seien Zahlungen an sie nicht oder nur zögerlich erfolgt. »Manchmal hatte ich kein Geld mehr für Benzin«, sagt Mario Valdez, einer der Fahrer. Er sitze jetzt auf einem Schuldenberg von mehr als 50 000 Euro und sei arbeitslos.
»Zusagen wurden nicht eingehalten und nur bruchstückhaft informiert. Die Unterstützung durch einen Außendienstmitarbeiter brachte auch keine Kunden. Ich habe selbst aquiriert, seit meinem Arbeitsbeginn am 1. November 2004 etwa 120 bis 140 Firmen angesprochen, aber nur einen Kunden gewonnen«, ergänzt Fahrer Richard Ryll. Nur durch das Überbrückungsgeld des Arbeitsamtes und die geringen Einnahmen habe er sich über Wasser halten können. Als er einsah, dass es so nicht funktioniert, habe er das Gespräch mit den Geschäftsführern bereits Mitte Februar gesucht und deutlich gemacht, dass er keine Zukunft sehe, wenn es nicht Verbesserungen gibt. Es könne also keine Rede davon sein, dass die Firma mit einer kurzen Frist in Bedrängnis gebracht wurde. »Wir haben der Geschäftsführung sogar angeboten, dass bis zur Klärung der Verträge die Fahrer unter andern Voraussetzungen weiter machen. aber sie hat nicht reagiert«, führt Brand aus. Die einzige Antwort sei eine Abmahnung an die Fahrer gewesen, weiter zu machen. Da sie die Fahrer nicht annahmen, habe der Anwalt die Abmahnung erst nach Ablauf der Frist erhalten.

Artikel vom 21.05.2005