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Denkmalschutz als
Damokles-Schwert

Eigentümer und Stadt lehnen ab

Vlotho-Valdorf (jg). Das Fachwerkhaus Lemgoer Straße 54 soll nicht gegen den Willen des Eigentümers unter Denkmalschutz gestellt werden. Mit diesem Beschluss lehnt der Bauausschuss einen Vorstoß des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege ab.

»Jetzt ist das Denkmalamt am Zuge«, bewertete Rolf Ruschemeier als stellvertretender Bauamtsleiter diese Entscheidung. Um das Haus in die Denkmalliste eintragen zu können, müsse die Behörde nun das Ministerium einschalten.
In seiner Begutachtung kommt das Denkmalamt zu dem Schluss, dass dieses aus dem 19. Jahrhundert stammende Fachwerkhaus einst ein Wirtschaftsgebäude (»vielleicht Schafstall«) des Gutes Beerenkämpen war. Wörtlich: »Das Gut Beerenkämpen ist wesentlicher Bestandteil der Geschichte des Gemeindegebietes von Valdorf ... Daher liegen für die Erhaltung und Nutzung des Gebäudes ortsgeschichtliche Gründe vor. Die ungewöhnliche Baugestalt ... lassen darüber hinaus wissenschaftliche und volkskundliche Gründe ... erkennen.«
Ungewöhnlich ist vor allem das bisherige Verfahren: Ein Kaufinteressent - nicht der Eigentümer - hatte im Sommer 2004 mit Blick auf mögliche steuerliche Vorteile das Denkmalamt um einen Ortstermin gebeten. »Das Haus ist zwar nicht verkauft worden, aber die Beurteilung bleibt, und dabei kommt es überhaupt nicht auf die Zustimmung des Eigentümers an«, fasste der stellvertretende Bauamtsleiter zusammen.
Der Eigentümer lehnt die Unterschutzstellung kategorisch ab: Für das inzwischen leerstehende Haus suche er noch immer einen Käufer. Wegen des laufenden Verfahrens sei das Gebäude aber kaum zu vermarkten. »Sobald ich das Wort Denkmalschutz erwähne, springt jeder Interessent ab«, hat der Eigentümer der Stadt Vlotho schriftlich mitgeteilt.
Die Mitglieder des Bauausschusses konnten diese Argumentation gut nachvollziehen: »Gegen den Willen des Eigentümers machen wir da nicht mit«, erklärte u.a. Christian Dahm (SPD). Michael Ennulat (CDU) gab zu bedenken: »Auch wenn wir ablehnen: Das Damokles-Schwert ÝDenkmalschutzÜ bleibt.«

Artikel vom 20.05.2005