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Ziegel dürfen auf
dem Dach bleiben

Gemeinde Stemwede lenkt ein

Von Dieter Wehbrink
Wehdem (WB). Weil er schwarze statt der vorgeschriebenen roten oder braunen Dachziegel verwendete, bekam ein Bauherr aus einer Wehdemer Neubausiedlung Ärger mit dem Kreisbauamt.

Bei einer Rohbaukontrolle fiel auf, dass er sich bei Ziegelfarbe nicht an die Festsetzungen des Bebauungsplanes gehalten hatte. Die Gemeinde Stemwede lehnte 2004 eine nachträgliche Befreiung von den Festsetzungen ab: Andere Bauherren hätten sich schließlich an die Vorschriften gehalten - man müsse gerecht vorgehen. Der Kreis verlangte sogar den Austausch der Ziegel. Dass er nun doch nicht die Dachpfannen abhängen muss, hat der Bauherr einem weiteren Haus in der Siedlung zu verdankten, bei dem es zunächst auch nach schwarzen - und somit verbotenen - Pfannen aussah.
Doch bei einem Ortstermin wurde festgestellt, das dort dunkelbraune Ziegel - und somit zulässige - hingen. Allerdings war mit bloßem Auge kein Unterschied in der Farbe beider Dächer zu erkennen. »Würde der Bauherr nun die schwarzen Ziegel entfernen und das Dach mit den gleichen dunkelbraunen Ziegeln wie der Nachbar eindecken, wäre damit nichts gewonnen«, betonte die Gemeindeverwaltung.
Die Folge: Der Stemweder Bauausschuss stimmte dem Befreiungsantrag am Mittwochabend zu - die Ziegel dürfen jetzt hängenbleiben.

Artikel vom 20.05.2005