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Schleudern an der Kamera

Teure Fehleinschätzung bei Büren


Büren (WV). Einem 20-Jährigen Autofahrer aus Remscheid kamen Montagabend zwei Fehleinschätzungen teuer zu stehen. Der junge Mann hatte den Feiertag genutzt, um sich in Büren einen Gebrauchtwagen zuzulegen. Der Weg zur Autobahn führte ihn in seinem neuen Opel auch über die Landstraße 776. Wohl meinend, dass er kurz vor Erreichen der Einmündung zur Kreisstraße 37 zu schnell unterwegs sei, erkannte er die stationäre Geschwindigkeitsmessanlage erst spät. Um sich die Kosten für ein schlechtes Schwarz-Weiß-Foto zu sparen, lenkte er sein neues Fahrzeug ruckartig nach links. Dadurch wollte er die Induktionsschleife in der Fahrbahndecke umfahren, weil er mit etwa 100 km/h unterwegs war und annahm, dass dort nur 70 km/h erlaubt seien. Das Ausweichen gelang ihm zunächst auch, nur anschließend geriet er ins Schleudern und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Hier prallte er gegen die Leitplanke, dreht sich und kam entgegengesetzt zur Fahrtrichtung zum Stehen. Der durch das plötzliche Fahrmanöver verursachte Schaden liegt bei fast 3000 Euro. Bei der Unfallaufnahme erfuhr der Unfallfahrer, dass er 100 km/h fahren durfte und dass keine Kamera im »Starenkasten« war.

Artikel vom 18.05.2005