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Amtliche Bekanntmachung
Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat in seiner Sitzung am 15. 12. 2004 die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oeynhausen und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 »Alter Postweg« beschlossen. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt nun die öffentliche Auslegung der Entwürfe zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3.
Der Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oeynhausen und der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 »Alter Postweg« und die Begründung mit dem Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Bebaungsplan werden in der Zeit vom 27. 5. 2005 bis einschließlich 27. 6. 2005 bei der Stadtverwaltung Bad Oeynhausen, Rathaus II, Schwarzer Weg 6, Amt für Stadtentwicklung, Zimmer 60, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Darüber hinaus sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar: Konzept zur naturnahen Entwicklung des Gewässersystems Kaarbach, Klima- und lufthygienische Untersuchung und Landschaftsplan Bad Oeynhausen.
Der ausführliche Bekanntmachungstext kann in der Zeit vom 20. 5. 2005 bis 26. 5. 2005 an der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Rathauses I, Ostkorso 8, 32545 Bad Oeynhausen und zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Bad Oeynhausen, www.badoeynhausen.de, eingesehen werden.

Artikel vom 19.05.2005