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Rottweiler werden teuer

Nach geänderter Satzung jetzt 613 Euro Hundesteuer

Steinhagen (fn). Der Rat der Gemeinde Steinhagen hat in seiner jüngsten Sitzung eine Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen. Das Halten von Rottweilern wird dadurch zu einer kostspieligen Angelegenheit.
Rottweiler gelten jetzt als »gefährliche Hunde«. Foto: dpa

Denn mit Wirkung vom 1. Juni diesen Jahres müssen Besitzer von Rottweilern, Mastiffs, Bullmastiffs, American Bulldogs und Alanos nun jährlich 613,20 Euro Hundesteuer an die Gemeinde zahlen, bis dato sind es 55,20 Euro.
Die Änderung der Steinhagener Satzung ist eine Folge des neuen Landeshundegesetzes, das Ende 2002 die Hundeverordnung abgelöst hat. Darin werden die oben genannten Rassen - und Kreuzungen - nun als »gefährliche« Hunde eingestuft. Sie gelten als »auf Angriffslust oder Kampfbereitschaft oder Schärfe« gezüchtete Rassen. Dazu zählen außerdem seit längerem Pitbull- und Bullterrier, (American) Staffordshire Terrier, Mastino Espaniol und Napoletano, Dogo Argentino und Tosa Inu - also unter dem Stichwort Kampfhunde bekannte Rassen. In dem neuen Landesgesetz nicht mehr als gefährlich eingestuft sind Römischer und Chinesischer Kampfhund, Bandog und Bordeuax Dogge, doch das betrifft keinen Steinhagener Hundehalter.
Zehn gemeldete Besitzer von Rottweilern gibt es in der Gemeinde, wie Hauptamtsleiter Reinhard Junker berichtet. Ihnen wird auch noch eine schriftliche Benachrichtigung über die erhöhte Hundesteuer zugehen. »Die hohe Summe liegt übrigens noch im unteren Bereich des vom Land vorgegebenen Rahmens«, erläutert Junker. Es gehe nicht darum, die Halter über Gebühr zu belasten, sondern dem Landesgesetz nachzukommen. Die Hundesteuer an sich ist auch nicht erhöht worden: Für alle »normalen« Hunde müssen nach wie vor 55,20 Euro gezahlt werden.

Artikel vom 14.05.2005