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Rotlichtmilieu: ein
Meineid aus Angst

36-Jährige kommt mit Bewährungsstrafe davon


Kreis Herford (cl). Weinend vernahm die 36-jährige Raissa N. (Name geändert) das Urteil des Schöffengerichts Herford: Neun Monate auf Bewährung und 1000 Euro Geldauflage wegen eines Meineides im September 2003 vor demselben Gericht.
Seinerzeit war Helena O. wegen schweren Menschenhandels und Förderung der Prostitution in großem Stil angeklagt gewesen. Aber fast alle Belastungszeuginnen waren in Osteuropa nicht mehr aufzutreiben, nur Raissa N. war als Zeugin erschienen. Beim Wiedersehen der Angeklagten geriet sie in panische Angst um das Leben ihres Sohnes und des eigenen.
So widerrief sie ihre detaillierten Aussagen vom August 2001 bei der Polizei in Bad Oeynhausen und bezichtigte darüber hinaus noch die vernehmenden Polizeibeamten: Sie hätten die Aussagen vorformuliert und ihr mit Gefängnis gedroht, wenn sie sie nicht entsprechend bestätige. Das damalige Gericht war zwar überzeugt, dass sie gelogen hatte, aber der Verteidiger der Angeklagten erzwang sogar noch die Vereidigung der vermeintlichen Entlastungszeugin. Die Angeklagte gestand damals trotzdem doch noch die Vorwürfe und wurde verurteilt.
Beim jetzigen Verfahren erkannten auch Staatsanwalt Carsten Nowak, der Vorsitzende Richter Bernd Kahre und die Schöffinnen die Zwangslage der damaligen Zeugin und jetzigen Angeklagten an. Die Methoden im Rotlichtmilieu sind so rabiat, dass schon Blicke oder subtile Bedrohungen ernst genommen werden müssen.

Artikel vom 17.05.2005