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Golfer-Streit:
dritte Runde

Revision in Karlsruhe

Von Bernd Bexte
Herford (HK). Der Golfer-Streit geht in die dritte Runde. Die beiden ehemaligen Mitglieder des Golfclubs Herford gehen gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom Januar in die Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Die Löhner, die vor Jahren zu anderen Vereinen gewechselt waren, begründen ihren Schritt damit, dass das vom Golfclub Herford gegen sie verhängte Haus- und Platzverbot für die Anlage in Exter ohne Angabe von Gründen erfolgt sei. »Die Nutzung des Golfplatzes ist damit willkürlich untersagt und auf diese Weise eine erhebliche Rufschädigung der Betroffenen verursacht worden«, heißt es in einer Mitteilung, mit der sich die Betroffenen gestern an die Presse gewandt haben.
Im September 2003 hatte der Golfclub gegen die beiden früheren Mitglieder ein Haus- und Platzverbot verhängt. Die beiden Golfspieler (Handicaps 11 und 16) beschritten den Rechtsweg - mit Erfolg: Das Amtsgericht Herford erklärte im Juli 2004 das Verbot für unzulässig. Der Verein ging jedoch in die Berufung und bekam vom Landgericht im Januar weitgehend Recht zugesprochen. Das Landgericht Bielefeld hatte in seinem Urteil dem Club zugebilligt, »missliebige Gäste bei erheblichen Gründen vom Spielbetrieb auszuschließen«. Einem Golfclub müsse es erlaubt sein, Nichtmitglieder von seinem Gelände fernzuhalten, ohne die Gründe dafür zu offenbaren. Die Kläger durften seitdem die Restauration des Clubs jederzeit besuchen, den Platz allerdings nur als Mitglieder eines Golfvereins, die an »offiziellen Wettspielen« teilnehmen. Gerade dieser Begriff wurde in der Praxis jedoch zum Problem. Während der Golfclub »offizielle Wettspiele« auf Punktspiele in Liga-Wettbewerben beschränkt habe, berufen sich die Kläger auf die Satzung des Deutschen Golfverbandes (DGV). Dort heißt es: »Wettspiele, welche von einem Verbandsmitglied für die Mitglieder auch anderer Verbandsmitglieder oder anerkannter Golfclubs veranstaltet werden, gelten als Ýoffene WettspieleÜ.«
Da zwischen beiden Parteien diesbezüglich keine Einigung erzielt werden konnte, wird sich jetzt der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen. Mit einer Entscheidung wird nicht mehr für dieses Jahr gerechnet.

Artikel vom 13.05.2005