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Täter muss in
die Psychiatrie

Persönlichkeitsstörung festgestellt

Von Ralf Meistes
Herford (HK). Eine chronische Persönlichkeitsstörung hat der Gutachter bei Mehmet G. (Name v.d. Red. geändert) festgestellt. Weil der 31-jährige Herforder in den vergangenen Jahren mehrfach seine Ehefrau misshandelt hatte, musste er sich gestern vor dem Bielefelder Landgericht verantworten. Wegen Körperverletzung wurde er zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, ohne Bewährung.

Und weil der Verurteilte eine Gefahr für die Gesellschaft darstelle, wird er nach Verbüßung der Strafe in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht - zeitlich unbefristet.
Rückblick: Der türkischstämmige Deutsche lernte im August 2002 in der Türkei seine Ehefrau kennen, zwei Wochen später heirateten die beiden. Wenige Monate danach kam das Paar nach Deutschland. Von da an begann Mehmet G., seine Frau zu schlagen, zu würgen und zu beleidigen. Das Martyrium der Frau dauerte etwa eineinhalb Jahre, erst dann wandte sich die heute 22-Jährige an das türkische Konsulat, das darauf hin die deutschen Behörden informierte.
Bereits bei einer Gerichtsverhandlung im März hatte Gutachter Dr. Rainer Burdinski von einer chronischen Hirnerkrankung berichtet, unter der der 31-Jährige leide. Der Angeklagte zeige Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, die sich durch Gereiztheit ausdrücke, hieß es damals. Aufgrund seiner Erkrankung wurde Mehmet G. gestern für vermindert schuldfähig erklärt. Obwohl dem Angeklagten ursprünglich Misshandlungen in rund 400 Fällen zur Last gelegt wurden, verurteilte ihn das Gericht jetzt wegen Körperverletzung in zwei Fällen und wegen vorsätzlicher Körperverletzung in sieben Fällen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Artikel vom 12.05.2005