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Nachlass für Entscheidungsfreudige


Schloß Holte-Stukenbrock (kl). 20 Prozent Nachlass für Grundstückseigentümer, die sich einen Wasseranschluss ins Haus legen lassen, wenn der endgültige Straßenausbau vor ihrer Haustür beschlossen, aber noch nicht ausgeführt ist: Damit will die Stadt verhindern, dass eine Straße wieder aufgerissen werden muss, kurz nachdem sie fertig gestellt ist. Der Werksausschuss hatte diesem Vorschlag bereits zugestimmt (siehe WESTFALEN-BLATT-Ausgabe vom 7. April), der Rat fasste nun den Beschluss, der in der nächsten Änderung in der Beitrags- und Gebührensatzung verankert werden soll. Die Regelung soll für Grundstücke gelten, die bisher eine eigene Hauswasserversorgung hatten und diese nun umstellen wollen. Der Nachlass sei zu rechtfertigen, da bei diesem Vorgehen ja auch weniger Kosten entstehen, heißt es dazu in der Verwaltungsvorlage.

Artikel vom 12.05.2005