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Zwei Wochen
gebührenfrei

Grundwassereinleitung


Schloß Holte-Stukenbrock (kl). Bauherren in Schloß Holte-Stukenbrock dürfen künftig damit rechnen, dass sie Grundwasser aus Grundwasserabsenkung zwei Wochen lang kostenlos ins städtische Kanalnetz einleiten dürfen. Voraussetzung ist allerdings, dass »keine andere wirtschaftlich vertretbare Möglichkeit zur Ableitung besteht«. Das muss der Bauherr nachweisen.
Es geht um Grundwasser, das abgepumpt werden muss, wenn Baugruben, beispielsweise für die Errichtung eines Kellers, ausgehoben werden. In der Vergangenheit (bis zum Jahr 2001), war die Einleitung prinzipiell gebührenfrei, es entstanden der Stadt jedoch erhebliche Kosten, nämlich dort, wo die Stadt noch ein Mischsystem hat, Regenwasser und Abwasser also in einen Kanal geleitet werden, und dieses Wasser dann am Klärwerk ankommt. Deshalb wurde auch die vorübergehende Einleitung von Grundwasser kostenpflichtig in die Gebührensatzung aufgenommen.
Allerdings hat die Stadtverwaltung danach immer dann, wenn keine andere wirtschaftlich vertretbare Möglichkeit bestand, in den ersten zwei Wochen keine Gebühren erhoben. In zwei Fällen lagen die Gebühren über 2500 Euro, und hätten damit vom Haupt- und Finanzausschuss eigentlich genehmigt werden müssen, nämlich bei einem Bauvorhaben am Schwalbenweg und beim Bauvorhaben an der Kaunitzer Straße. Der zuletzt genannte Fall hatte die Diskussion über die Rechtmäßigkeit der Gebührenerlasse des Bürgermeisters ausgelöst.
Zwischenzeitlich ist die Praxis von der Kommunalaufsicht des Kreises Gütersloh geprüft und nicht beanstandet worden. Trotzdem möchte der Bürgermeister die Praxis auf eine sichere Basis stellen, deshalb der Beschluss des Rates, der dieses Verfahren prinzipiell billigt, deshalb auch die nachträgliche Genehmigung der beiden höheren Gebührenerlasse. Im übrigen soll die jetzt beschlossene Praxis bei der nächsten Änderung in die Gebührensatzung aufgenommen werden.
Bis auf die Grünen bezeichneten Sprecher aller Parteien das Vorgehen als »bürgerfreundlich«. Dabei wurde zur Kenntnis genommen, dass die vormalige Belastung des Gebührenhaushaltes seit der Satzungsänderung zurück gegangen ist. Erichlandwehr hatte zudem in der Vorlage zur Sitzung nachgewiesen, dass die Gebührenerlasse unerheblich und zudem kostenneutral seien.

Artikel vom 13.05.2005