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STADT VERSMOLD33775 Versmold, den 11. 5. 2005
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
1.
Am 22. Mai 2005 findet in der Stadt Versmold gemäß § 26 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ein Bürgerentscheid über folgenden Antrag statt:
»Die Rebhuhnstraße wird nicht von der Spurbahn ab der Wiesenstraße bis zur Spurbahn nahe der Vorbruchstraße für den Durchgangsverkehr, auch nicht versuchsweise, gesperrt. Lediglich die bereits vor dem 17. 3. 2005 geltende Regelung der nächtlichen Sperrung während der Krötenwanderung bleibt aufrechterhalten.«
Die Abstimmungszeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
2.
Die Stadt Versmold ist für den Bürgerentscheid in 17 Stimmbezirke eingeteilt. In den Benachrichtigungen, die den abstimmungsberechtigten Personen bis zum 1. 5. 2005 zugestellt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Stimmraum, in dem jeweils die Stimme abzugeben ist, angegeben.
3.
Abstimmende Personen haben sich auf Verlangen auszuweisen. Ein gültiger Ausweis ist deshalb mitzubringen. Die Benachrichtigungskarte soll ebenfalls mitgebracht und bei der Abstimmug abgegeben werden.
4.
Abgestimmt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln, die im Stimmraum bereitgehalten und ausgegeben werden.
Jede Person hat nur eine Stimme, die abgegeben wird, indem durch Ankreuzen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich gemacht wird, welcher Antwort (ja oder nein) die Stimme gelten soll.
5.
Die Abstimmungshandlung und die anschließende Ermittlung des Abstimmungsergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Abstimmungshandlung möglich ist.
6.
Wer einen Stimmschein hat, kann an dem Bürgerentscheid durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk der Stadt Versmold oder durch Stimmabgabe per Brief teilnehmen.
Wer durch Stimmabgabe per Brief an dem Bürgerentscheid teilnehmen will, erhält auf Anforderung einen amtlichen Stimmzettel, einen blauen Abtimmungsumschlag sowie einen orangeroten Abstimmungsbriefumschlag und muss seinen Abstimmungsbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen blauen Abstimmungsumschlag) und dem unterschriebenen Stimmschein so rechtzeitig absenden, dass er am 22. 5. 2005 spätestens bis 18.00 Uhr beim Bürgermeister der Stadt Versmold eingeht. Der Stimmbrief kann auch im Rathaus der Stadt Versmold abgegeben werden.
7.
Für die Stadt Versmold wird ein Briefabstimmungsvorstand gebildet. Er tritt zur - ebenfalls öffenlichen - Ermittlung des Briefabstimmergebnisses um 8.00 Uhr im Rathaus Versmold, Münsterstr. 16, kleiner Sitzungssaal, zusammen.
gez. Klute

Artikel vom 13.05.2005