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Entscheidung im Streit um
das Klärwerk Verl-Sende

Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster liegt vor

Von Elke Hänel
Verl (WB). Im jahrelangen Rechtsstreit um das Klärwerk Verl-Sende dürfte zumindest vor Gericht das letzte Wort gesprochen sein: In zweiter und letzter Instanz hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden bestätigt.

Verhandelt wurde über zwei Streitpunkte: Zum einen wollte sich Oerlinghausen nicht an den Vorlaufkosten für ein Rückhaltebecken in dem gemeinsam mit Verl, Schloß Holte-Stukenbrock und Bielefeld betriebenen Klärwerk beteiligen. Dessen Bau erschien vor Jahren erforderlich, da im Klärwerk bei starken Regenfällen immer wieder größere Mengen Wasser ankamen als es hätten sein dürfen. Als Verursacher geriet ein möglicherweise undichtes Sammelbecken in Oerlinghausen in Verdacht, Beweise dafür gibt es aber aus Sicht der Bergstadt nicht. Inzwischen hat Oerlinghausen auf eigenem Gebiet ein neues Rückhaltebecken gebaut, womit das in Verl-Sende geplante zusätzliche Becken überflüssig wurde. Ihren Kostenanteil an den in Sende bereits erfolgten Vorlaufinvestitionen sollten die Lipper dennoch zahlen, fanden Verl, Schloß Holte-Stukenbrock und Bielefeld. Und in diesem Punkt gaben sowohl das Verwaltungsgericht Minden als auch jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster den Klägern Recht.
Im zweiten Streitpunkt jedoch unterlagen die Kläger. Hier ging es um die Frage, ob die Abschreibungen in einen gemeinsamen Topf gezahlt werden müssen, um für Erneuerungen ein Finanzpolster zu bilden. Dies sei in der kaufmännischen Buchhaltung so üblich und auch ein Fachbüro habe dazu geraten, erklärte Bürgermeister Paul Hermreck gestern auf Anfrage der VERLER ZEITUNG. Die Stadt Oerlinghausen wollte ihre Abschreibungen aber lieber in der eigenen Rücklage ansparen. Die Richter in Minden und nun auch in Münster hielten sich in ihrer Urteilsfindung genau an den Text der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung: Und die enthält keine präzise Klausel, dass die Abschreibungen in einen gemeinsamen Topf eingezahlt werden müssen.
Hermreck will zunächst die schriftliche Begründung des Urteils abwarten. Er gehe aber davon aus, dass der Rechtsstreit nun beendet sei. Zumal das Urteil für Verl keine finanzielle Verschlechterung darstelle. Voraussichtlich werde jeder der drei übrigen Partner seinen Anteil aus den bereits angesammelten Abschreibungen nun ausgezahlt bekommen und bei Erneuerungen werde künftig nachträglich nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

Artikel vom 11.05.2005