10.05.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Haftstrafen
für Betrüger

Urteil verkündet

Detmold/Kreis Lippe (ch.) Das Landgericht Detmold verurteilte einen 30-jährigen Detmolder und einen 34-jährigen Horn-Bad Meinberger zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten beziehungsweise zu zwei Jahren und sechs Monaten. Den Angeklagten wurde Betrug und Untreue im Zeitraum von Juni 2003 bis Mai 2004 vorgeworfen.

Als Geschäftsführer einer Firma für Hygieneprodukte in Detmold hatten sie im Rahmen eines mit einem Oldenburger Abrechnungszentrum geschlossenen Faktoring-Vertrages Luftrechnungen in Höhe von 744 000 Euro eingereicht, denen aber keine Warenlieferungen und Bestellungen zugrunde lagen. Der Angeklagte M. aus Detmold. hatte außerdem bei Zahnärzten gegen Vorkasse Aufträge über Hygieneprodukte angenommen, obwohl er gewusst hatte, dass seine Firma nicht in der Lage war, die bestellten Ware zu liefern. Der Schaden beträgt laut Anklage eine Millionen Euro.
Die Männer gestanden die Vorwürfe. »Uns war klar, dass es falsch war, diese Luftrechnungen auszustellen, um bei dem Abrechnungszentrum Kredite zu bekommen, aber wir hatten vor, dies mit der nächsten realen Rechnung auszugleichen«, beteuerte M.. »Wir haben diese Rechnungen nur bei Kunden ausgestellt, bei denen wir sicher waren, dass sie in nächster Zeit wirklich bestellen würden. Aber irgendwann verloren wir den Überblick und haben uns total verzettelt, so der Mitangeklagte P. aus Horn-Bad Meinberg. Erst eine Wirtschaftsprüferin des Abrechnungszentrums kam ihnen auf die Schliche. »Am Anfang war es sicherlich Verzweiflung, die die Angeklagten zu diesem Betrug getrieben hat. Aber immerhin zog sich der Betrug über einen so langen Zeitraum hin, dass man hier nicht mehr von einer spontanen Tat reden kann. Als die Angeklagten gemerkt haben, wie einfach sie an das Geld ran kamen, nutzten sie dies aus und richteten damit einen erheblichen Schaden an«, begründete der Vorsitzende Richter am Landgericht Detmold, Michael Reineke, das Urteil.

Artikel vom 10.05.2005