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Geld für
Streuobst


Kreis Paderborn (WV). Landwirte, die im Kreiskulturlandschaftsprogramm finanzielle Zuwendungen für die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland und für die Neuanlage und Pflege von Streuobstwiesen zugesagt bekommen haben, sollten diese Gelder spätestens bis zum 15. Mai im Kreishaus Paderborn beantragen. Da der 15. Mai in diesem Jahr auf den Pfingstsonntag fällt und der Montag ein Feiertag ist, reicht es nach Angaben der Kreisverwaltung aus, wenn der Antrag spätestens am 17. Mai gestellt wird.
Weitere Informationen erteilt Heinz Jürgen Feldmann im Fachbereich Umwelt, Natur und Landschaftspflege unter der Telefonnummer 05251/308 128

Artikel vom 10.05.2005