05.08.2005
Artikelansicht
Rahden
Straßenbaumaßnahmen: Ab den Jahren 1962/63 erfolgten die gemeindlichen Straßenbaumaßnahmen in Sielhorst nur noch in Abstimmung mit dem Amt für Flurbereinigung und Siedlung in Minden (heute Amt für Agrarordnung). Die Ausbaukosten hatte die Gemeinde bei den so genannten Gemeindeverbindungsstraßen (zum Beispiel »Langendamm« oder auch »Lütkenloh«) zu tragen.
© RAHDENER ZEITUNGFolge 473
Artikel vom 05.08.2005