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Öffentliche Bekanntmachung
Wirksamwerden folgender Flächennutzungsplanänderungen der Stadt Paderborn:
1.
81. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Fischerkamp“ im Stadtteil Schloß Neuhaus
2.
93. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Amtsweg“ im Stadtteil Schloß Neuhaus
Die Bezirksregierung hat mit Verfügung vom 27.04.2005, Az.: 35.21.10-708/P.337, die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes und mit Verfügung vom 27.04.2005, Az.: 35.21.10-708/P.338, die 93. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die o. g. Flächennutzungsplanänderungen einschließlich der Erläuterungsberichte können während der Dienststunden beim Stadtplanungsamt, Pontanusstraße 55, Zimmer 1.09, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt der Flächennutzungsplanänderungen und der Erläuterungsberichte wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Mit dieser Bekanntmachung werden die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Fischerkamp“ und die 93. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Amtsweg“ wirksam.
Hinweise
1.
Auf die Vorschrift des § 215 BauGB wird wie folgt hingewiesen:
Unbeachtlich werden
a)
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahren- und Formvorschriften,
b)
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans
und
c)
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekannt-
machung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
2.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NW (GO NW) kann gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 GO NW ebenfalls nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b)
die Flächennutzungsplanänderungen sind nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c)
der Bürgermeister hat die Ratsbeschlüsse vorher beanstandet
oder
d)
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Paderborn, 03.05.2005
Der Bürgermeister
Paus

Artikel vom 07.05.2005