Büren (WV). Nach mehreren Beschwerden hat das Ordnungsamt Büren jetzt ausdrücklich darauf hingewiesen, dass laut Ordnungsbehördlicher Verordnung in Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten jede laute Tätigkeit von 13 bis 15 Uhr verboten ist. Während dieser Zeit müsse die Mittagsruhe eingehalten werden. Verschoben werden müsse daher unter anderem der Einsatz von Rasenmähern, Motorsägen und Trennschleifern. Verboten ist außerdem das Ausklopfen von Teppichen sowie Holzhacken, Hämmern, Bohren oder Schreddern. Wer sich nicht daran halte, müsse mit einem Verwarngeld von 20 Euro rechnen.