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Urteil durch BGH bestätigt

Mord nach Streit


Hüllhorst (uko). Der Mörder der Bielefelderin Alexandra K. (31) wird 13 Jahre Haft verbüßen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat dieses Urteil des Bielefelder Schwurgerichts bestätigt. Der Ehemann der Frau war wegen versuchter Vergewaltigung und wegen Mordes im Oktober 2004 schuldig gesprochen worden.
Die Bielefelderin, Mutter eines dreijährigen Mädchens, war am 10. April 2004 in ihrer Hüllhorster Wohnung von Ehemann Peter K. (34) erwürgt worden. Zuvor hatte der Bäcker versucht, die Frau zu vergewaltigen. Grund für diese »grausame und widerliche Tat«, so Kammervorsitzende Jutta Albert seinerzeit, waren Ehestreitigkeiten gewesen, die sogar in eine tätliche Auseinandersetzung mündeten. Peter K. war im März gemeinsam mit der Tochter aus der Wohnung ausgezogen. Danach hatte der Mann massiv unter der Trennung gelitten. Zudem fürchtete er, endgültig auch seine Tochter zu verlieren. Gutachter hatten im Prozess nicht ausschließen wollen, dass der Täter aufgrund eines Affektes zur Tatzeit nur vermindert schuldfähig gewesen sei. Statt einer lebenslangen Freiheitsstrafe hatte Staatsanwalt Hans-Dieter Heidbrede daher nur 14 Jahre Haft gefordert. Die 10. Strafkammer blieb ein Jahr unter diesem Strafantrag.

Artikel vom 05.05.2005