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Neues von der
Erbschaftsteuer

Gesetz zur Verringerung von Missbräuchen

Von Martin Schrahe
Herford (HK). Das Land Hessen hat Anfang des Jahres von vielen unbeachtet einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Erbschaftsteuer in den Bundesrat eingebracht, der den schönen Titel trägt: »Gesetz zur Verringerung steuerlicher Missbräuche und Umgehungen«. Mit der geplanten Gesetzesänderung sollen einige aus Sicht des Fiskus unliebsame Gestaltungen verhindert werden.

Im Fokus stehen hier u. a. »Sale and lease back«-Modelle, bei denen Kommunen angeblich verstärkt Liegenschaften an gewerbliche geprägte Personengesellschaften veräußern, hinter den Familienstiftungen stehen und diese dann zurückleasen. Hierdurch sollen Stiftungen erhebliche Steuern zu Lasten der Landeskasse sparen, indem sie ihr Barvermögen gegen Betriebsvermögen tauschen.
Die Begünstigung des Betriebsvermögens nach § 13a ErbStG so genannter gewerblich geprägter Personengesellschaften soll zukünftig entfallen. Das die geplante Verschärfung sich im Wesentlichen negativ auf die Anteilseigner mittelständischer Familienunternehmen auswirkt, wurde offensichtlich übersehen. Betroffen sind nämlich alle Anteilseigner von so genannten gewerblich geprägten Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftet und die auch sonst keine eigene gewerbliche Tätigkeit ausübt. Bestes Beispiel für diese Rechtsform sind die vermögensverwaltenden GmbH & Co KGs., die häufig auch als Familien-Holdinggesellschaften eingesetzt werden, da auf diese Weise Familienmitglieder am Unternehmen beteiligt werden können, ohne dass sie einer persönlichen Haftung unterliegen.
Sollte der Entwurf Gesetz werden, sind insbesondere für Familien-Holdinggesellschaften erhebliche Erbschaftsteuerzahlungen im Falle einer Vermögensnachfolge die Konsequenz. Steuerrechtlern ist es ohnehin rätselhaft, warum gerade jetzt diese Initiative vom Land Hessen gestartet wird, da ohnehin dieses Jahr durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wird, ob die unterschiedliche Bewertung von Privat- und Betriebsvermögen verfassungsgemäß ist.
Das Gesetz soll erst nach dem 31. Dezember 2005 Inkrafttreten. Es ist aber nicht auszuschließen, wenn Opposition und Regierung sich einig sind, das der Steuerbürger sich bereits ab Mitte dieses Jahres auf diese Steuerverschärfung einstellen muss. Es gilt also weiterhin, die Gesetzesinitiativen zu verfolgen, um ggf. rechtzeitig auf Steuerverschärfungen reagieren zu können.

Artikel vom 07.05.2005