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Endgültig Klarheit schaffen

Feststellungsklage auf Öffentlichkeit des »Alten Kirchweges«

Delbrück (spi). In der unendlich scheinenden Geschichte um die Sperrung der Wegeverbindung durch die »Delbrücker Schweiz«/Hubertusstraße/Walde soll jetzt endgültig das Schlusskapitel aufgeschlagen werden. Der im April 2004 geschlossene und letztlich nicht umgesetzte Vergleich zwischen Grundstückseigentümer Meinolf Westermeier und der Stadt Delbrück wurde aufgehoben. Der Weg ist nun frei für eine Feststellungsklage der Stadt auf Öffentlichkeit des »Alten Kirchweges«.

Im »gegenseitigen Einvernehmen« kamen die Parteien überein, den Vergleich aufzuheben. Gescheitert war der Vergleich - wie mehrfach berichtet - hauptsächlich aufgrund unklarer Haftungsfragen. Wie Bürgermeister Robert Oelsmeier in einem Gespräch mit dieser Zeitung erklärte, sind sowohl die Stadt als auch Meinolf Westermeier daran interessiert, den Schwebezustand in der Frage »ist der Weg öffentlich?« vor dem Verwaltungsgericht Minden per Gerichtsbeschluss zu beenden. Festgelegt wurde auch, dass dies in öffentlicher Sitzung erfolgen soll.
Willibald Haase, einer der Sprecher der Bürgerinitiative zur Öffnung des »Alten Kirchweges«, erklärte: »Wir sehen dem Ausgang optimistisch entgegen«.
Doch ganz so einfach wird auch die neuerliche Verhandlung des Falles nicht werden, weil beide Parteien jeweils - aus ihrer Sicht - durchaus nachvollziehbare Argumente in diese oder jene Richtung in die Waagschale werfen können. Bürgermeister Oelsmeier jedenfalls hofft »auf einen weisen Richter«.
Verkompliziert wurde die ganze Sache damals auch aufgrund der Tatsache, dass die Flurbereinigungsbehörde im Zuge von Flurbereinigungsverfahren den damals öffentlichen Weg Meinolf Westermeier übertragen hat, allerdings zu einem Zeitpunkt, als das Baugebiet gleich nebenan gerade erst entstand. Außerdem gibt es Urteile, wonach eine Flurbereinigungsbehörde keinen ehemals öffentlichen Weg beseitigen kann.
Meinolf Westermeier hat immer darauf hingewiesen, dass der Weg sein Eigentum ist und eine Teilung der Wiese den Nutzwert des Geländes stark einschränke.

Artikel vom 05.05.2005