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Für Kinder
gibt's jetzt
mehr Punkte

Vergabe von Baugrundstücken

Verl (ehl). 17 Baugrundstücke kann die Gemeinde Verl im Bebauungsplangebiet »Eggeweg-Ost« vergeben. Da schon jetzt einige Anfragen vorliegen, geht die Verwaltung davon aus, dass es sicherlich mehr als 17 Bewerber geben wird. Deshalb soll die Vergabe nach einem Punktekatalog erfolgen.

Die 1999 beschlossenen Vergaberichtlinien waren bereits bei Grundstücksverkäufen in den Plangebieten »Blankemeyer« und »Glatzer Straße« angewendet worden. Auf Antrag von SPD-Fraktionschef Udo Fuchs beschloss der Haupt- und Finanzausschuss allerdings am Montagabend, das Punktesystem leicht zu ändern. Fuchs kritisierte, dass im alten Modell die Dauer des Aufenthaltes in der Gemeinde deutlich mehr Punkte bringe als die Zahl der Kinder der Bewerber. Denn mit jedem Jahr, das ein Bewerber mehr in Verl verbracht hat, erhöht sich die Punktzahl. Diese Bewertung sei wenig familienfreundlich, meinte Fuchs und schlug vor, die Punktzahl pro Kind von einem auf 1,5 oder zwei zu erhöhen.
Bürgermeister Paul Hermreck gab daraufhin zu bedenken, dass viele Paare »erst ein Nest bauen und dann eine Familie gründen möchten«. Mit den bestehenden Richtlinien gebe man daher auch Bewerbern ohne Kinder gleiche Chancen. Außerdem gebe es insbesondere im Baubereich viele Fördermöglichkeiten für kinderreiche Familien, zum Beispiel durch das Land. Dennoch meinte Hermreck: »Wir können eine höhere Punktzahl gerne ausprobieren. Dann sehen wir, ob die Änderung etwas ausmachen wird.« Mit einer Erhöhung auf 1,5 Punkte waren auch CDU und FWG einverstanden.
Den Kaufpreis für die Grundstücke hat der Ausschuss in nichtöffentlicher Sitzung auf 90 Euro pro Quadratmeter festgelegt. Das teilte der Bürgermeister gestern auf Anfrage mit. Stimmt der Rat am 19. Mai dem Beschlussvorschlag des Ausschusses zu, wird der Verkauf der Grundstücke nach den Richtlinien öffentlich bekannt gemacht.
Wer sich für einen der gemeindeeigenen Bauplätze interessiert und einen Antrag einreicht, muss erstmals eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 Euro entrichten. Die Verwaltung legte dem Ausschuss nahe, diese neue Regelung einzuführen. Denn in der Vergangenheit seien oft Bewerbungen abgegeben worden, ohne dass zum Beispiel der Finanzierungsplan feststand. Deshalb sei so mancher Antragsteller wieder abgesprungen, aber erst nachdem die Verwaltung seine Bewerbung bearbeitet habe, erläuterte der Bürgermeister. Bewerber, die leer ausgehen, sollen die 100 Euro zurück bekommen. Erhält jemand den Zuschlag, nimmt aber nicht an, erfolgt keine Erstattung. Kommt es dagegen zum Vertragsabschluss, wird das Entgelt auf den Kaufpreis angerechnet.

Artikel vom 04.05.2005