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Chancen ohne Bindung
an Konfession größer

Grundschule seit eineinhalb Jahren ohne Konrektor

Von Monika Schönfeld
Schloß Holte-Stukenbrock (WB). Die Annahme des Vorsitzenden der Schulpflegschaft der katholischen Grundschule Stukenbrock, Mathias Mirwald, als städtische Gemeinschaftsschule hätte die Schule mehr Chancen, dass sich jemand auf die Stelle des Konrektors bewirbt, teilt Schulverwaltungsamtsleiter Olaf Junker.

»Ich kann nicht ausschließen, dass das so ist«, sagt Junker. Denn: Laut Schulgesetz müssen an Bekenntnisschulen Schulleitung und Lehrer der entsprechenden Konfession angehören. »Die Wahrscheinlichkeit, einen Konrektor zu finden, ist größer, wenn es keine Vorgaben zur Konfession gibt«, sagt Junker. Die Stelle des Konrektors ist seit mehr als eineinhalb Jahren unbesetzt. Allerdings haben viele Grundschulen Probleme: Allein im Kreis Gütersloh sind weitere drei Konrektorenstellen unbesetzt.
Die katholische Grundschule Stukenbrock ist die einzige Bekenntnisschule in der Stadt. Und obwohl sie den Namen katholisch trägt, ist der Schulträger die Stadt. Die katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist ist allein als beratendes Mitglied im Schulausschuss vertreten und hat so ein gewisses Mitspracherecht. Olaf Junker betont aber, dass die Stadt mit Zuschüssen des Landes alle Kosten trägt. »Die Kirche bringt keine finanziellen Mittel ein, profitiert aber davon, dass die Grundschule eine katholische ist«, so Junker. Die Lehrer würden ohnehin vom Land bezahlt.
Im Regierungsbezirk Detmold sind von 430 Grundschulen 100 katholische und 25 evangelische Bekenntnisschulen. Die Grundschule Stukenbrock trägt das katholische Bekenntnis aus der Tradition heraus.
Die Schule in Stukenbrock, die größte Grundschule im Kreis Gütersloh mit 500 Schülern, besuchen Kinder aus Stukenbrock und Stukenbrock-Senne. Allerdings haben theoretisch die Eltern aus der ganzen Stadt das Recht, ihr Kind an die katholische Grundschule zu schicken. Andererseits haben Eltern, die ihr Kind nicht auf eine katholische Schule schicken wollen, das Recht, eine andere Schule, die alle Gemeinschaftsschulen sind, in der Stadt zu wählen. Schulbezirk für die katholische Grundschule ist das gesamte Stadtgebiet, weil sie die einzige Bekenntnisschule ist.
Dass solche Fälle noch nie vorgekommen seien, so Junker, sei für ihn ein Beweis, dass die konfessionelle Ausrichtung kein Kriterium für die Eltern sei. Das, was unterrichtet werde, unterliege dem Curriculum. »Inhaltlich gibt es keinen Unterschied zwischen einer Bekenntnisschule und einer Gemeinschaftsschule.«
Olaf Junker ist für Donnerstag, 12. Mai, ab 20 Uhr von der Schulpflegschaft zur Informationsveranstaltung eingeladen, um die rechtlichen Voraussetzungen für eine Umwandlung darzustellen. Die Eltern haben die Wahl, werden an die Urnen gerufen. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Wähler ist für eine Umwandlung notwendig.
Bleibt die Grundschule eine katholische Bekenntnisschule, könnte es problematisch werden, wenn sie erweitert werden müsste. Als Berechnungsgrundlage für Landeszuschüsse gilt dann die Anzahl der katholischen Schüler. Nur für die muss der Platz ausreichen. In Gütersloh gab es vor sechs Jahren den Fall, dass eine Gemeinschaftsschule neben eine Bekenntnisschule gebaut worden ist - allerdings galt damals noch die projektbezogene Landesförderung - heute gibt es Schulpauschalen.

Artikel vom 03.05.2005