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OWL ist Vorreiter beim
Abbau von Bürokratie

Landtag verabschiedet Ergänzungsgesetz


Bielefeld/Düsseldorf (WB/ewp). Einstimmig hat der NRW-Landtag ein Ergänzungsgesetz zum »Bürokratieabbaugesetz OWL« verabschiedet. Dadurch werden 17 der 36 Vorschläge umgesetzt, die die OWL Marketing GmbH der Landesregierung im Juli 2004 übergeben hatte.
Ein Teil der Vorschläge wird in der Modellregion OWL getestet, ein anderer direkt landesweit umgesetzt. Das Ergänzungsgesetz tritt voraussichtlich im Mai in Kraft. Bereits seit dem 19. April 2004 werden in OWL durch das Bürokratieabbaugesetz ausgewählte Landesvorschriften befristet außer Kraft gesetzt, um ihre Wirkung zu testen.
Landrat Wilhelm Krömer (Kreis Minden-Lübbecke), Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der OWL Marketing GmbH: »Wir sind wir enttäuscht, dass nicht alle Vorschläge umgesetzt werden.«
Getestet in Ostwestfalen-Lippe wird zukünftig zum Beispiel die Aussetzung des Widerspruchsverfahrens im Bau- und Gaststättenrecht. Weiterhin wird bei einer Nutzungsänderung von Gebäuden die Genehmigungspflicht durch ein Anzeigeverfahren ersetzt. So ist für die Nutzungsänderung einer Produktionshalle in eine Lagerhalle oder einer Arztpraxis in eine Rechtsanwaltskanzlei künftig in der Regel keine neue Baugenehmigung erforderlich.

Artikel vom 02.05.2005