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Pflege-Verordnung:
Frist verlängert

Neue Richtlinen seit März in Kraft


Kreis Höxter (WB). Die Änderung der Richtlinien zur Verordnung häuslicher Krankenpflege ist seit Anfang März in Kraft. Bei den Regelungen zu den Prophylaxen und bei der Vorlagefrist werden seither die Änderungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss wirksam.
»Damit ist die Vorlagefrist von Verordnungen häuslicher Krankenpflege bei der Krankenkasse von zwei auf drei Tage verlängert. Auch wenn wir uns hier eine Frist von fünf Tagen gewünscht hätten, bedeutet die Änderung eine Erleichterung für die Pflegedienste, die wir begrüßen«, sagte Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa).
Hintergrund der Änderung ist eine Klage, die der bpa gemeinsam mit den meisten anderen Verbänden der privaten Pflegedienste (außer VDAB) und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege (außer DPWV) geführt hat. Diese Klage hat die aktuellen Änderungen der Richtlinien bewirkt.
Da die Richtlinien für die Krankenkassen bindend sind, ist die verlängerte Vorlagefrist mit dem Inkrafttreten der Richtlinien gültig.
»Die Änderungen der Richtlinien sind auf der Homepage des bpa frei zugänglich oder über unsere Landesgeschäftsstellen erhältlich. Wir empfehlen jedem Pflegedienst, sich sofort mit den Änderungen vertraut zu machen«, rät Tews.
www.bpa.de

Artikel vom 30.04.2005