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In Hörste flogen die Fäuste

Trio nach Schlägerei beim Hemdsärmelball vor Gericht

Halle (abe). Erst floss das Bier in Strömen - dann flogen die Fäuste: Eine Schlägerei auf dem Hörster Hemdsärmelball im August 2004 hatte gestern ein gerichtliches Nachspiel.

Angeklagt waren drei junge Männer aus Hörste (17, 19 und 20 Jahre alt). Sie haben in jener Nacht des 14. August 2004 ihre (wenig vorhandenen) Muskeln spielen lassen - mit bösen Folgen.
Zu fortgeschrittener Stunde beschimpfte einer der drei Männer völlig grundlos einen 20-Jährigen, der zum Hemdsärmelball ein Trikot des Fußball-Bundesligisten Hamburger SV trug. Auch die 21-jährige Freundin des HSV-Fan wurde verbal angegriffen und als »Schlampe« bezeichnet. Es kam zum Streit. Ein Wort gab das andere. Die Situation eskalierte, als der Hamburg-Fan geschubst und zu Boden gestoßen wurde. Das Opfer wurde von mehreren Männern geschlagen und getreten.
Trotzdem gelang ihm die Flucht. Aber die drei Hörster ließen nicht locker, nahmen die Verfolgung auf. Ein paar hundert Meter weiter hagelte es weitere Fußtritte und Schläge. Auch die Freundin, eine Hauswirtschafterin aus Hörste, wurde zu Boden gestoßen. Der HSV-Fan erlitt Prellungen im Gesicht und am Körper.
Auch wenn alle drei Angeklagte vor Gericht aussagten, ihr Opfer zwar geschubst und beschimpft, nicht aber geschlagen und getreten zu haben, stand für den Vorsitzenden Richter Michael Hunke fest: Das Trio hat die Fäuste (und Füße) fliegen lassen und ohne Rücksicht auf Verluste drauflos geprügelt. Auch andere Festgäste sollen zugeschlagen haben. Diese konnten aber nicht mehr ermittelt werden.
Wegen gemeinschaftlicher und gefährlicher Körperverletzung können die drei Schläger nun ein Wochenende lang über ihre Taten nachdenken. Richter Hunke verordnete Jugendarrest in gefängnisähnlichen Räumlichkeiten, die am Amtsgericht Bielefeld angesiedelt sind. Der Haupttäter muss zudem 60 Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung ableisten. Der 20-Jährige, der die Kettenreaktion mit seinen Beschimpfungen ausgelöst hatte, muss zusätzlich zum Arrest 300 Euro Strafe zahlen. Beim dritten Täter beließ es Hunke beim Freizeitarrest.

Artikel vom 29.04.2005