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Sprachkurse
 zur Integration

Neues Zuwanderungsgesetz greift

Altkreis Halle (cp). Mit Deutschkursen für Ausländer hat die Volkshochschule (Vhs) Ravensberg seit beinahe 30 Jahren Erfahrung. Doch mit dem neuen Zuwanderungsgesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, wird das Recht auf Integration auch zu einer Verpflichtung. Nach vorsichtigen Schätzungen könnte es deutlich mehr als 1 000 Betroffene im Altkreis geben, die einer solchen Sprachförderung bedürfen.

Am Montag, 2. Mai, startet der erste Integrationskurs »Deutsch intensiv« für Interessierte mit keinen oder sehr geringen Vorkenntnissen nach dem neuen zugrundeliegenden Modul-Konzept. Es beinhaltet drei Basis-Module, die jeweils 100 Stunden umfassen und daran anknüpfend einen Aufbaukurs. Nach einem Einstufungstest wird der Teilnehmer in das entsprechende Modul eingestuft. Neu ist auch ein Orientierungskurs, in dem die Rechtsordnung in Deutschland, die deutsche Geschichte und Kultur unterrichtet werden.
Intensiv bedeutet, dass die Teilnehmer von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12.15 Uhr von den engagierten Fachfrauen Sabine Frieg und Jutta Klauke-Holste betreut werden. Der Kurs wird bis etwa Mitte Juni laufen. Am Ende legen die Teilnehmer Sprachprüfungen ab, mit dem sie ein »Zertifikat Deutsch« erwerben. Interessierte können sich anmelden unter %  0 52 01/81 09-0.
In einem ersten Informationsgespräch mit Multiplikatoren aus Kindergärten, Grundschulen und den Sozialämtern wurde auf das neue Angebot am vergangenen Montag aufmerksam gemacht. Denn die Frage, wie man die Interessierten erreicht und sie über das Angebot informieren kann, ist wesentlich.
Hartmut Heinze, Fachbereichsleiter Sprachen bei der Vhs, berichtet, dass die Mundpropaganda am besten funktioniert. »Ein Nachbar hat von dem Angebot gelesen und sagt es weiter.« Dies ist oft die ausschlaggebende Information, die zur Teilnahme führt.
Neben berechtigten Teilnehmern gibt es auch verpflichtete. Verpflichtet können Anwärter auf die deutsche Staatsbürgerschaft sein, Personen, die ein Gewerbe anmelden möchten, und Arbeitslosengeld- wie auch Sozialhilfeempfänger. Berechtigte sind alle Spätaussiedler und neu zuwandernde Ausländer mit Daueraufenthaltsstatus und Ausländer, die schon länger in Deutschland leben sowie europäische Unionsbürger. Die Kursgebühr beträgt 100 Euro. Im Einzelfall wird geprüft, ob Kosten übernommen werden können.

Artikel vom 29.04.2005