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Nichts mehr los im Rotlichtgeschäft

»Wohnungsvermieter« verurteilt

Von Hubertus Hartmann
Paderborn (WV). »Im Prinzip Vermieter« gab der Angeklagte als Berufsangabe zu Proptokoll. Tatsächlich vermietet Dieter H. (39) so genannte »Terminwohnungen« an Frauen, die dort der Prostitution nachgehen.

Auch in Paderborn hat der gelernte Kfz-Mechaniker eine solche Wohnung angemietet, die er mit Einverständnis des Vermieters wiederum stundenweise weitervermietet. »Im Prinzip« nicht strafbar. Doch wenn die Damen noch keine 21 Jahre alt sind und sich erstmals für Geld verkaufen, wird die legale Prostitution zum Menschenhandel.
Er habe nicht gewusst, dass die beiden 18 und 19 Jahre alten Mieterinnen »neu im Geschäft waren«, beteuerte der Mann aus Fulda. »Die eine wollte unbedingt bei mir arbeiten, weil sie gern Porsche fahren will.«
Mit Annoncen wie »Du hast die Schnauze voll, kein Geld zu haben«, wirbt Dieter H. »Frauen über 18« für eine angeblich einträgliche Nebenbeschäftigung an. Bis zu 3000 Euro könnten sie verdienen - »was«, so der Richter, »völlig illusorisch ist«.
»Ich stelle die Wohnung zur Verfügung und trage sämtliche Werbungskosten«, gerierte sich der Angeklagte gestern im Prozess vor dem Paderborner Amtsgericht als wahrer Wohltäter. Dafür bekommt er 50 Prozent des Hurenlohns. »Wenn sie nichts verdienen und den ganzen Tag nur Fernsehen gucken oder Kaffee trinken, ist das ganz allein mein Risiko.«
Die meisten Frauen, die bei ihm arbeiteten, seien über 40 und stünden mit beiden Beinen im Leben. Drei Wohnungen habe er früher gehabt, als die Konjunktur noch besser lief. Da habe er pro Wohnung locker 1500 Euro netto verdienen können. »Doch inzwischen beschäftige ich nur noch vier Frauen und werde wohl ganz mit dem Geschäft aufhören. Die Zeiten sind schlecht geworden«, haderte der Angeklagte mit seinem Schicksal.
Und zudem ist er jetzt auch noch vorbestraft. Wegen Menschenhandels und Verstoßes gegen das Schusswaffengesetz - Dieter H. besaß illegal zwei scharfe Revolver - wurde der Hesse zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Zudem muss er 1500 Euro Geldbuße an das Paderborner Frauen zahlen, und 2400 Euro, die er mit seinen beiden zu jungen Angestellten verdient hatte, wandern in die Staatskasse.
»Ein Gönnen und Wohltäter der Frauen iast der Angeklagte wahrlich nicht«, machte der Richter deutlich. Allerdings habe er auf seine Mieterinnen keinen Druck ausgeübt.

Artikel vom 27.04.2005