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Initiative fordert
Nachweis von E.ON

Antwort auf Mahnschreiben gibt es

Delbrück/Kreis Paderborn (WV). Das Energieversorgungsunternehmen E.ON Westfalen-Weser hat begonnen, Mahnungen an die Gaspreisverweigerer zu verschicken und droht gerichtliche Schritte an (das WV berichtete). Horst Hamprecht aus Delbrück, Gründer und »Motor« der »Bürgerinitiative Energiepreise« nahm jetzt dazu Stellung.

Er erklärte: »Lassen Sie sich nicht irritieren und schon gar nicht einschüchtern« und liefert die Begründung dafür gleich mit.
»Auch mir ging ein solches Schreiben zu. Zur Richtigstellung: Die Mitglieder der Bürgerinitiative haben der Preiserhöhung gemäß § 315 (Bestimmung der Leistung durch eine Partei) widersprochen. Daraus ergibt sich, dass E.ON nun der Verpflichtung unterliegt, die Notwendigkeit der Erhöhung unter Vorlage der Kalkulationsunterlagen zu beweisen. Bei den ausgewiesenen hohen Gewinnen dieses Unternehmens wird das nicht möglich sein. Und in § 315 Abs. 3 steht unter anderem: ÝSoll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht.Ü Und genau das muss E.ON erst mal nachweisen. Vorher geht nichts! Gerade das Urteil des Amtsgericht Heilbronn, hat das eindeutig festgestellt.»
Hamprecht schlägt denjenigen, die eine Mahnung von E.ON bekommen haben, vor, das Mahnschreiben per Brief zu beantworten. »Eine Vorlage ist vorbereitet und kann in unserer Homepage abgerufen oder bei mir und den bekannten Mitarbeitern angefordert werden«, erläutert der Delbrücker.
Hamprecht macht ferner darauf aufmerksam, dass die Landeskartellbehörde ihre wettbewerbsrechtliche Überprüfung der Gaspreise abgeschlossen habe. NRW-Wirtschafts- und Arbeitsminister Harald Schartau habe das Ergebnis bekannt gegeben. Demnach konnten keine kartellrechtlichen Verstöße nachgewiesen werden.
»Das wollen wir aber auch nicht wissen. Unsere Frage ist doch: wie ist es den regionalen Energieversorgern möglich, immer wieder drastische Preiserhöhungen vorzunehmen (ohne erkennbare Notwendigkeit) und andererseits werden von der Bundes- und Landesregierung Organe in Aktion versetzt, die an dem Problem vorbei ermitteln. Hier muss eine wirkungsvolle Überprüfung und Kontrolle stattfinden. Die Energieversorger verkaufen die Waren Gas und Strom, die jeder benötigt. Allgemeingüter, deren Preise bedingt durch regionale Gebietsaufteilungen von Monopolgesellschaften diktiert werden. Das muss geändert und endlich eine gesunde Wettbewerbsituation geschaffen werden. Hierin liegt die vorrangige Aufgabe der Regierung und aller Politiker, auch denen in Paderborn, Delbrück und der gesamten Region«, betont Hamprecht, der nach wie vor Interessierte aufruft, sich der »Bürgerinitiative Energiepreise« anzuschließen (Horst Hamprecht, Fontanestraße 8, 33129 Delbrück, Tel./Fax 05250/52989, Email: hamprecht@buergerinitiative-energiepreise.de
www.buergerinitiative-energiepreise.de

Artikel vom 29.04.2005