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Nach dem 30. April räumen Friedhofsgärtner ab

Auf dem neuen pflegefreien Rasengrabstätten dürfen auf dem Waldfriedhof in Bad Lippspringe lediglich Blumen abgelegt werden. Blumenschalen, Vasen oder Laternen sind auf anonymen Gräbern, Urnen-Grabstätten und Rasengrabstätten nicht erlaubt. Darauf hat jetzt die Bad Lippspringer Friedhofsverwaltung hingewiesen. Bis zum 30. April müssen Blumenschalen und andere Behältnisse entfernt sein: Danach räumen die Friedhofswärter ab. Lediglich im Monat November, so sieht es die Friedhofsordnung in Bad Lippspringe vor, wird eine Ausnahme gestattet. Im Mai wollen Friedhofsgärtner die Rasenflächen mähen: Da stören Schalen und Ampeln die Pflegearbeiten auf dem Waldfriedhof. Foto: Karl Pickhardt

Artikel vom 27.04.2005