Auf dem neuen pflegefreien Rasengrabstätten dürfen auf dem Waldfriedhof in Bad Lippspringe lediglich Blumen abgelegt werden. Blumenschalen, Vasen oder Laternen sind auf anonymen Gräbern, Urnen-Grabstätten und Rasengrabstätten nicht erlaubt. Darauf hat jetzt die Bad Lippspringer Friedhofsverwaltung hingewiesen. Bis zum 30. April müssen Blumenschalen und andere Behältnisse entfernt sein: Danach räumen die Friedhofswärter ab. Lediglich im Monat November, so sieht es die Friedhofsordnung in Bad Lippspringe vor, wird eine Ausnahme gestattet. Im Mai wollen Friedhofsgärtner die Rasenflächen mähen: Da stören Schalen und Ampeln die Pflegearbeiten auf dem Waldfriedhof. Foto: Karl Pickhardt