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Geständnis:
Geringere
Strafe für
Angeklagten

Korruptionsfall Büker


Bünde/Herford/Bielefeld (cb/pjs). Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung ist am Freitag ein 58-Jähriger aus Bad Oeynhausen verurteilt worden. Die Vierte Strafkammer des Bielefelder Landgerichts sah es als erwiesen an, dass sich der Mann in 49 Fällen der Bestechung und in 45 des Betruges schuldig gemacht hat. Zudem ging es um Absprachen mit diversen Konkurrenzbetrieben in den 90-er Jahren, die den ordnungsgemäßen Wettbewerb bei Ausschreibungen behindert hätten.
Bereits im September 2003 hatte die erste Strafkammer des Landgerichts den damaligen Geschäftsführer einer großen Herforder Sanitärfirma wegen dieser Vorwürfe zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Angeklagte und sein Verteidiger, Rechtsanwalt Holger Rostek, waren daraufhin jedoch in Revision gegangen - mit Erfolg: Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aus dem Jahr 2003 später teilweise aufgehoben und an das Landgericht in Bielefeld zurückverwiesen.
Der Staatsanwalt hatte am Freitag vor dem Bielefelder Landgericht ein Strafmaß von drei Jahren und vier Monaten gefordert. Von einer Geldstrafe habe das Gericht aber abgesehen, weil auf den Verurteilten hohe Verfahrenskosten zukämen. Das im Verhältnis zum Antrag der Staatsanwaltschaft geringe Strafmaß hat das Gericht nach Angaben eines Sprechers aus mehreren Gründen gewählt: Der Angeklagte habe sehr früh ein Geständnis abgelegt und so zur Aufklärung weiterer Taten beigetragen. Zudem wurde mit dem Strafnachlass seinem Gesundheitszustand Rechnung getragen.

Artikel vom 26.04.2005